Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Massenphänomen Abmahnung im Urheberrecht

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Willkommen bei abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de! Hier finden Sie Hilfe bei urheberrechtlichen Abmahnungen, insbesondere Abmahnungsschreiben vom Rechtsanwalt wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing (Tauschbörsennutzung) und die Übernahme von Bildern oder Texten aus dem Internet. Zahlreiche Internetnutzer sehen sich derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. Es finden regelrechte Abmahnwellen statt. Hier erfahren Sie, was eine Abmahnung ist, wann und von wem im Urheberrecht abgemahnt werden kann und wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte.

Abmahnung wegen Nutzung von Tauschbörsen (Filesharing)

Abmahnungen wegen Tauschenbörsennutzung (Filesharing) im Internet treten massenhaft auf. Abgemahnt wird das Herunterladen (bzw. Hochladen) von Filmen, Musikstücken, Software, Computerspielen oder Hörbüchern in Tauschbörsen wie BitTorrent, Direct Connect, Vuze, (ehemals Azureus), emule oder edonkey. Den Empfängern der Abmahnungen wird vorgeworfen, dass über deren Internetanschluss eine illegale Teilnahme an Tauschbörsen (Filesharing) stattgefunden habe. Von den abmahnenden Rechtsanwälten wird die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die Abgemahnten sehen sich zudem teils erheblichen Zahlungsforderungen ausgesetzt. Geltend gemacht wird durch die abmahnenden Rechtsanwälte die Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Oft enthalten die Filesharing Abmahnungen das Angebot, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages und die Abgabe einer Unterlassungserklärung außergerichtlich zu erledigen. Allerdings ist Vorsicht geboten bei diesen Angeboten. Vergleichserklärungen und Unterlassungserklärungen sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden. Die den Abmahnungsschreiben beiliegenden Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote enthalten regelmäßig Formulierungen und Klauseln, die sich zum Nachteil des Abgemahnten auswirken können.

Einige Rechtsanwaltskanzleien, die vermehrt beispielsweise im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing abmahnen, haben es zwischenzeitlich im Netz zu einiger Berühmtheit gebracht. Diese Anwaltskanzleien verschickten und verschicken teilweise tausendfach pro Jahr Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen, wie z.B. Limewire Shareaza, KaZaA Lite, eMule, eDonkey, Morpheus, mute oder BitTorrent. Zahlreiche Nutzer von Tauschbörsen haben bereits Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten. Allerdings sehen sich auch Personen einer Abmahnung wegen Filesharing ausgesetzt, die noch nie etwas mit Tauschbörsen zu tun hatten, geschweige denn eine solche genutzt hätten. Denn wie oben beschrieben richtet sich die Abmahnung grundsätzlich zunächst einmal an den Anschlussinhaber, also denjenigen, der den Vertrag mit dem Internetserviceprovider abgeschlossen hat. Der Anschlussinhaber ist jedoch nicht zwingend der Filesharer.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Übernahme von Bildern (Bilderklau)

Neben der Nutzung von Tauschbörsen wird ebenfalls die Verwendung von Fotos bzw. Bildern im Internet abgemahnt. Bilder und Texte, die ohne die erforderlichen Rechte auf Webseiten oder Verkaufsplattformen (z.B. Abmahnung wegen übernommenen Produktbildern und Produktbeschreibungen auf eBay oder Amazon) veröffentlicht werden, lassen sich technisch sehr leicht auffinden und ohne großen Aufwand abmahnen. Gerade Bildagenturen wie Getty Images, Look Die Bildagentur der Fotografen GmbH oder die Masterfile Deutschland GmbH sprechen über spezialisierte Rechtsanwälte massenhaft Abmahnungen wegen der Übernhame von Bildern in Webseiten (Bilderklau) aus.

Teilweise werden Webseitenbetreiber von den Bildagenturen zunächst unmittelbar, also ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, angeschrieben. Es wird dann, z.B. von Getty Images, die Zahlung einer Lizenzgebühr gefordert. Diese Lizenzzahlungen sollen für Verwendung einiger Bilder in Fingernagelgröße (Thumbnails) in manchen Fällen mehrere tausend Euro betragen. Bisweilen schalten sich auch spezialisierte Rechtsanwälte, wie z.B. die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München, ein. Von den Rechtsanwälten wird dann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich zu den Lizentgebühren werden dann auch Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte geltend gemacht. Die Kosten machen regelmäßig nochmals mindestens mehrere hundert Euro aus.

Auch hier gilt: Bevor auf die Schreiben der Bildagenturen bw. deren Rechtsanwälte, wie der Kanzlei Waldorf Frommer Anwälte aus München, voreilig bezahlt wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich in der geforderten Höhe bestehen. Auch die Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen und Vergleichsangeboten sollte nicht überstürzt, sondern erst nach juristischer Prüfung erfolgen. Die Abmahnungen werden durch erfahrene und versierte Anwaltskanzleien angefertigt, die es verstehen, die Sach- und Rechtslage zugunsten ihrer Mandanten darzustellen. Die Rechtslage gestaltet sich jedoch nicht in allen Fällen so eindeutig, wie dies in den Abmahnungsschreiben der Rechtsanwälte der Bildagenturen vermittelt wird.

Internet kein rechtsfreier Raum

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Internet besteht Schutz für ‘geistiges Eigentum’. Was für den einzelnen Nutzer als Bagatelle erscheinen mag (z.B. das Herunterladen eines Liedes oder Filmes), beeinträchtigt als Massenphänomen bisweilen erheblich die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber. Wer mal eben ein Foto oder einen Text aus dem Internet in die eigene Website übernimmt, verletzt unter Umständen das Urheberrecht eines Dritten. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass sich der Urheber gegen Urheberrechtsverletzungen wehren kann. Das Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber, beispielsweise dem Urheber, bei Verletzung der aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte ein schneidiges Instrumentarium an die Hand. Mittel der Wahl ist regelmäßig die Abmahnung. Durch die Abmahnung wird der Rechtsverletzer zur Unterlassung und Beseitigung der Urheberrechtsverletzung aufgefordert. Die Abmahnung liegt somit grundsätzlich im Interesse des berechtigt und begründet Abgemahnten. Die Abmahnung gibt dem Verletzer die Möglichkeit, die Rechtsverletzung abzustellen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die Abmahnung soll dem Abgemahnten daher eigentlich helfen, aus einer Urheberrechtsverletzung nochmals mit einem ‘blauen Auge’ herauszukommen. Allerdings sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Internet zum Massenphänomen geworden. Nicht wenige im Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind auch mit der Bearbeitung von urheberrechtlichen Abmahnungen betraut.  Insofern ist mit dem Aufkommen der neuen Medien und des Internets die Relevanz solcher Abmahnungen deutlich gestiegen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ernst nehmen!

Wird auf eine Abmahnung nicht und nicht hinreichend reagiert, drohen einstweilige Verfügung und mitunter Hauptsacheklage vor dem zuständigen Gericht. Durch das einstweilige Verfügungsverfahren und / oder Klageverfahren entstehen weitere Kosten, die der begründet und berechtigt Abgemahnte regelmäßig zu tragen hat. Häufig übersehen wird auch, dass Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich strafbar sind. Wer Pech hat, sieht sich zusätzlich zu den zivilrechtlichen Ansprüchen einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Vorladungen bei Staatsanwaltschaft und Polizei waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sollten daher immer ernst genommen werden!

Spätestens wenn man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren will, was häufig zu empfehlen ist, muss der Gang zum Anwalt erfolgen. Allerdings empfiehlt es sich in den meisten Fällen, bereits bei Erhalt des Abmahnschreibens qualifizierten Rechtsrat, beipsielsweise durch Verbraucherzentralen oder im Urheberrecht tätige Rechtsanwälte, einzuholen.  Auch dieses Blog kann als erste Anlaufstelle bei Erhalt einer im Urheberrecht fußenden Abmahnung dienen.  Adressaten eines Abmahnungsschreibens erhalten erste Infos, was eine Abmahnung ist, wie auf eine solche reagiert werden sollte und wie diese in den rechtlichen Gesamtkontext einzuordnen ist. Es kann nur nochmals eindringlich darauf hingewiesen werden, dass Abmahnungsschreiben, nicht nur solche von Anwälten, immer ernst genommen werden sollten. Wird auf die Abmahnung nicht oder nicht hinreichend reagiert, drohen gerichtliche Schritte seitens der Rechteinhaber.  Hierdruch entstehen weitere Anwalts- sowie Gerichtskosten, was die Angelegenheit sehr schnell deutlich teurer machen kann.

Im Internet sind die urheberrechtlichen Abmahnungsschreiben schon lange ein heiß diskutiertes Thema. Von Abmahnwellen der Musikindustrie und Filmindustrie und Bilderagenturen, Abzocke und Abmahnanwälten, insbesondere im Bereich Filesharung bzw. Tauschbörsennutzung und der Übernahme von Fotos, ist dort zu lesen. Es geht um anwaltliche Abmahnungsschreiben, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Anwaltskosten. Denn urheberrechtliche Abmahnungsschreiben werden meist von Rechtsanwälten erstellt und verschickt. Und die abmahnenden Anwälte wollen für ihre anwaltliche Tätigkeit bezahlt werden. Und zwar regelmäßig von deren ‘Abmahnopfer’, nämlich dem Adressaten der Abmahnung. Einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist daher regelmäßig eine anwaltliche Kostennote beigefügt, auf die der Abgemahnte bezahlen soll. Jedoch sollte bei Abmahnungen nie vorschnell und ohne juristische Prüfung bezahlt werden. Auch die beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sowie Vergleichsangebote sollten nich übereilt abgegeben werden. Bei Abmahnungen ist die Angelegenheit durch Zahlung der geltend gemachten Kosten und Abgabe der Unterlassungserklärung nämlich gerade noch nicht erledigt. Sehr schnell kann man sich erneuten Abmahnungen und der Geltendmachung von Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro ausgesetzt sehen. Es lohnt sich daher häufig, qualifizierten Rechtsrat einzuholen!

Abmahnung erhalten? – Ruhe bewahren!

Viele Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung fühlen sich überfahren und mitunter regelrecht abgezockt. Aus heiterem Himmel kommt ein Abmahnungsschreiben eines Rechtsanwalts mit saftiger Kostennote ins Haus geflattert. Teilweise sind sich die ‘Abmahnopfer’ überhaupt keiner Schuld bewusst. So wird beispielsweise regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses der Empfänger einer sog. Filesharing Abmahnung, einer Abmahnung wegen vermeintlich rechtsverletzender Nutzung von Tauschbörsen,  sein. Auch Anschlussinhaber, die Tauschbörsen noch nie illegal genutzt haben oder  noch nicht einmal entsprechende Tauschbörsen-Software auf dem Rechner installiert haben, können in den ‚Genuss‘ einer Abmahnung wegen Filesharings durch eine der im Netz zwischenzeitlich recht bekannten abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien kommen. Es muss dann gegebenenfalls geklärt werden, inwieweit der Internetanschluss des Abgemahnten durch Dritte, etwa Familienangehörige oder Mitbewohner, genutzt worden ist. Möglicherweise ist auch ein unverschlüsseltes oder nicht hinreichend abgesichertes WLAN (Drahtlosnetzwerk) durch Dritte genutzt worden. Gerade im Fall der Nutzung eines Internetanschlusses durch Dritte ist bisweilen recht umstritten, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen des Dritten haftet. So musste sich im Früjahr 2010 schon der Bundesgerichtshof (BGH) in der Entscheidung ‘Sommer unseres Lebens’ mit der Frage beschäftigen, inwieweit der Anschlussinhaber für ein nicht hinreichend abgesichertes Drahtlosnetzwerk (WLAN) haftet. Es ging insoweit um eine Filesharing-Amahnung und auch die Geltendmachung von Abmahnkosten und Schadensersatz.

In allen Fällen von Abmahnungen gilt: Ruhe bewahren! Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote nicht überstürzt unterschreiben! Bei Unsicherheiten die Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten oder Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Nicht immer ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig , wie sie in den Abmahnungsschreiben der spezialisierten Rechtsanwälte dargestellt wird.