Fake Abmahnungen Dr. Kroner & Kollegen wegen Megaupload

Abmahnung von den „Rechtsanwälten“ Dr. Kroner & Kollegen in Zusammenhang mit Megaupload

Mit den Ermittlungen rund um den Filehoster Megaupload und der Angst der Betroffenen vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen versuchen dreiste Abzocker derzeit Kasse zu machen. Unter dem Pseudonym Dr. Kroner & Kollegen werden Abmahnungen wegen Filesharing per E-Mail versendet. Bei den Betroffenen entsteht aufgrund der recht professionell gestalteten Abmahnungen der Eindruck, es handle sich tatsächlich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen. Tatsächlich ist eine solche Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen jedoch nicht existent. Es handelt sich um einen dreisten Bluff.

Abmahnung Bild: OLG Köln reduziert Streitwert auf 3000 Euro

OLG Köln setzt Regelstreitwert bei Bilderklau neu fest

Für einige Aufmerksamkeit sorgt derzeit ein Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11), der den Unterlassungsstreitwert bei urheberrechtswidriger Verwendung von Fotos (Fotoklau) im Internet zum Gegenstand hat.
Der Entscheidung liegt die unberechtigte Übernahme eines Produktbildes zu Grunde.

Abmahnung erhalten-was tun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wirft man Ihnen in einem anwaltlichen Abmahnungsschreiben vor, Sie hätten illegaler Weise Tauschbörsen im Internet genutzt? Dann geht es Ihnen, wie Hunderten anderen Internetnutzern, die auch alle eine Abmahnung erhalten haben. Immer mehr Inhaber eines Internetanschlusses sehen sich Abmahnungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien ausgesetzt. Diese schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätigen Anwaltskanzleien mahnen im Auftrag der Rechteinhaber die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten oder ergänzenden Leistungsschutzrechte oder sonstigen im Urheberrechtsgesetz gründenden Rechten ab. In den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird regelmäßig zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dies meist unter Setzung einer kurz bemessenen Frist, regelmäßig nur einigen Tagen. Daneben werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert, deren Höhe die Haushaltskasse häufig mehr als nur belasten kann. Die Abmahnungsschreiben enthalten ferner fast immer das Angebot einer außergerichtlichen Einigung gegen Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von einigen hundert Euro bis hin zu über tausend Euro.

eBay Abmahnung Privatverkäufer

Abmahnrisiko für Privatverkäufer auf eBay

Neben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, wie beispielsweise wegen der Verwendung von Produktbildern, sehen sich zahlreiche Privatverkäufer auf eBay einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung ausgesetzt. In der Abmahnung wird dem eBay Verkäufer vorgeworfen, tatsächlich nicht wie im eBay Profil angegeben, ein Privatverkäufer zu sein, sondern als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu handeln. Neben der urheberrechtswidrigen Verwendung von Bildern auf eBay ist dies einer der häufigsten Gründe einer Abmahnung gegenüber eBay Privatverkäufern. Hintergrund einer eBay Abmahnung als Privatverkäufer ist, dass für gewerblich tätige eBay Verkäufer eine Reihe von Informations- und Belehrungspflichten gelten, die für eBay Privatverkäufer nicht gelten. Halten gewerbliche Verkäufer diese Pflichten nicht ein, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Ein solcher Wettbewerbsverstoß kann durch Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. In diesem Fall erhält der vermeintliche eBay Privatverkäufer eine Abmahnung mit der Aufforderung, sich strafbewehrt auf Unterlassung zu verpflichten. Daneben werden Abmahnkosten in nicht unerheblicher Höhe geltend gemacht. Eine an einen eBay Privatverkäufer gerichtete Abmahnung kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Derartige eBay Abmahnungen sind für die vermeintlichen Privatverkäufer sehr ärgerlich. Denn regelmäßig wissen die eBay Privatverkäufer nicht, dass sie im Sinne des Gesetzes gewerblich handeln. Das Weiteren ist es so, dass die Gerichte die Voraussetzungen eines gewerblichen Verkaufs auf eBay unterschiedlich beurteilen. D.h., es gibt tatsächlich in bestimmten Grenzfällen keine Rechtssicherheit. Es hängt für die Beurteilung, ob ein gewerbliches oder privates Handeln vorliegt, maßgeblich davon ab, welches Gericht der Abmahner anruft.

Logo schützen lassen

Wie kann man ein Logo schützen lassen?

Jeder Unternehmer möchte sich im Geschäftsverkehr von anderen Unternehmen, insbesondere Konkurrenten, unterscheiden. Insofern ist die Definition einer Corporate Identity und vor allem eines Corporate Designs natürlich unerlässlich. Im Rahmen des Corporate Design ist das Logo, unter welchem das Unternehmen auftritt, von immenser Bedeutung. Ein einprägsames Logo garantiert Wiedererkennungswert und stellt sicher, dass das eigene Unternehmen von Konkurrenten unterschieden werden kann. Insofern ist es natürlich immens wichtig, sich gegen die Nutzung des Logos durch Dritte abzusichern. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Logo aus rechtlicher Sicht geschützt ist beziehungsweise welche Möglichkeiten bestehen, ein Logo schützen zu lassen.

Google sucht nach Creative Commons Bildern

Abmahnung wegen Bilderklau vermeiden mit Creative Commons lizenzierten Bildern

Welcher Webmaster kennt das nicht: Man möchte einen Artikel mit einem Bild grafisch ein wenig aufpeppen, hat jedoch selbst kein passendes Motiv zur Hand. Da liegt es natürlich nahe, mal eben über die Google Bilder Suche nach einem passenden Bild zu suchen und dieses in Sekundenschnelle in den eigenen Artikel einzufügen. Doch nicht erst seit diversen “Brötchen-Abmahnungen” von den Betreibern von “Marions Kochbuch” dürfte bekannt sein, dass ein solcher Bilderklau zu einer teuren Abmahnung führen kann. Auch große Bilderagenturen wehren sich – nicht ganz zu Unrecht – dagegen, dass in ihren von professionellen Fotografen erstellten im Internet nach Belieben gewildert wird. Mit Anwaltskosten und Schadensersatz kommen bei Übernahme eines Bildes schnell Beträge um die tausend Euro zusammen. Ein teures Vergnügen!

Die rechtssichere Website

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben mit dem Aufkommen des World Wide Webs stetig zugenommen. Denn dank der neuen Technologien koennen urheberrechtlich geschuetzte Inhalte binnen Augenblicken vervielfaeltigt und im Internet oeffentlich zugaenglich gemacht werden. Bei dem Betrieb von Webseiten spielen dabei insbesondere Abmahnungen wegen Content-Klaus bzw. Bilder-Klau eine Rolle. Von Content-Klau spricht man gemeinhin, wenn ohne die fuer eine Veroeffentlichung erforderlichen Rechte Inhalte einer fremden Website in die eigene Website uebernommen werden. Dabei kann die Uebernahme von Texten oder Bildern in die eigene Webseite schnell zu einer Abmahnung fuehren. Als Faustformel ist davon auszugehen, dass grundsaetzlich alle Fotos durch das Urheberrecht bzw. (viel haeufiger) ein ergaenzendes Leistungsschutzrecht geschuetzt sind. Wer ein geschuetztes Foto in die eigene Homepage uebernimmt, kann dann erfolgreich abgemahnt und gegebenenfalls auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt werden. Selbiges gilt bei der Uebernahme von Texten. Auch die Uebernahme von Texten stellt haeufig eine Urheberrechtsverletzung dar. Eine teure Abmahnung und Schadensersatzforderungen des Berechtigten koennen die Folge sein.

Nicht immer hat man Lust auf Urheberrecht

Da man nicht immer Lust auf Inhalte rund um Urheberrecht und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben kann, nachfolgend einige Seiten, die man auch besuchen kann. Auf den Seiten geht es nicht zwingend um urheberrechtliche Themen oder Abmahnungen. Bisweilen handelt es sich um Seiten, die interessant erscheinen oder einfach nur verlinkt werden wollen.