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Abmahnung Bild: OLG Köln reduziert Streitwert auf 3000 Euro

OLG Köln setzt Regelstreitwert bei Bilderklau neu fest

Für einige Aufmerksamkeit sorgt derzeit ein Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11), der den Unterlassungsstreitwert bei urheberrechtswidriger Verwendung von Fotos (Fotoklau) im Internet zum Gegenstand hat.
Der Entscheidung liegt die unberechtigte Übernahme eines Produktbildes zu Grunde.

Abmahnung Bilderklau eBay: Fremde Produkbilder auf eBay verwenden

Verwendung fremder Produktbilder auf eBay

Erfolgreiche eBay-Verkäufer setzen vor allem auch auf gute Produktbilder. Denn Produktbilder beeinflussen bei Verkäufen auf eBay die Höchstgebote nicht unerheblich. Doch nicht immer stellt der Hersteller beziehungsweise Großhändler passende Produktfotos zur Verfügung. Jeden Artikel selbst zu fotografieren ist jedoch ein erheblicher Aufwand, den man sich als eBayer gerade bei niedrigpreisigen Produkten gerne ersparen würde. Da verführt es schon, passende Produktbilder mit ein paar Klicks mal eben aus einer schon bestehenden eBay-Auktion zu übernehmen und im eigenen Angebot zu verwenden. Allerdings kann der “Bilderklau” auf eBay erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer “mal eben” Bilder aus einem anderen eBay-Angebot übernimmt, muss mit einer teuren Abmahnung und Schadensersatzforderungen rechnen.