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Abmahnung Bild: OLG Köln reduziert Streitwert auf 3000 Euro

OLG Köln setzt Regelstreitwert bei Bilderklau neu fest

Für einige Aufmerksamkeit sorgt derzeit ein Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11), der den Unterlassungsstreitwert bei urheberrechtswidriger Verwendung von Fotos (Fotoklau) im Internet zum Gegenstand hat.
Der Entscheidung liegt die unberechtigte Übernahme eines Produktbildes zu Grunde.

Filesharing-Abmahnung aufgrund Fehler bei IP-Adressen

Filesharing Abmahnung wegen falscher IP-Adresse?

In den letzten Jahren werden massenhaft Abmahnungen wegen Filesharing in Deutschland verschickt. Zahlreiche Internetnutzer haben sich bereits einem solchen Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ausgesetzt gesehen. Dabei häufen sich Berichte Betroffener, niemals Tauschbörsen im Internet genutzt zu haben. Es wird dabei seitens der Betroffenen häufig vermutet, dass es aufgrund einer falschen IP-Adresse zu der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gekommen ist. Aber kann es auf Grund einer falschen IP-Adresse tatsächlich zu einer Filesharing-Abmahnung gegenüber einem „Unschuldigen“ kommen? Kann beispielsweise ein Zahlendreher in der IP-Adresse der Grund für die unerfreuliche Anwaltspost sein? Um diese Frage zu beantworten, soll nachfolgend kurz dargestellt werden, wie die IP-Adressen protokolliert und über diese dann der (vermeintliche) Anschlussinhaber ermittelt wird.

OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11 im Volltext

OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11

OBERLANDESGERICHT KÖLN

BESCHLUSS

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat am 20.05.2011 unter Mitwirkung seiner Mitglieder XXX beschlossen:

Im Westen was Neues? – OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11

Außergewöhnlicher Beschluss des OLG Köln in Filesharing-Sachen

Zur Zeit grassiert in der Blawgosphäre ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11) zur Kostentragungspflicht des Anschlussinhabers nach Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Filesharing. Auch auf Heise wurde am 1. Juni 2011 im Artikel OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen darüber berichtet und darauf hingewiesen, dass der Senat des OLG Köln mit der Entscheidung ausdrücklich juristisches Neuland betrete, da bislang nicht üblicherweise derart zwischen Privatpersonen und gewerblich Handelnden bei Urheberrechtsverletzungen differenziert worden wäre.