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Rechtsanwalt Filesharing Abmahnung

Für wen sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einer Filesharing Abmahnung lohnt

Die Einschaltung eines im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts lohnt sich nach einer Filesharing Abmahnung insbesondere für diejenigen, die die Sache aus den Beinen und professionell abgewickelt haben wollen und zudem ihre Nerven schonen wollen. Ein in Filesharing-Sachen erfahrener Rechtsanwalt wird den Mandanten über die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und damit verbundenen (rechtlichen) Risiken aufklären und dann zusammen mit dem Mandanten eine interessengerechte Strategie auswählen, die konsequent gefahren wird. Der Mandant ist die Sache los, der Anwalt wickelt die Angelegenheit hab. Sollten dem Anwalt Fehler unterlaufen, hat dieser bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung dafür einzustehen. Allerdings kostet ein Anwalt Geld. Häufig jedoch werden sich die Kosten bei der richtigen Anwaltswahl in einem vertretbaren Rahmen halten, insbesondere dann, wenn die Forderung der Gegenseite ganz oder teilweise abgewehrt werden kann. Häufig mit Filesharing Mandaten befasste Rechtsanwälte bieten regelmäßig auch Pauschalen an, die sich deutlich unter den den von den Rechtsanwälten der Abmahner geforderten Gebühren bewegen.

Abmahnung Corbis GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München

Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für Corbis GmbH wegen Urheberrechtsverletzung ab

Auch die Bildagentur Corbis GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aussprechen. In den Abmahnungen wird dem Adressaten eine Verletzung der Rechte der Bildagentur Corbis GmbH durch Nutzung eines oder mehrerer Fotos vorgeworfen. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Erstattung von Anwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Wie immer bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gilt, dass diese nicht ignoriert werden sollten. Andernfalls sind gerichtliche Schritte möglich, die zu einer erheblichen Belastung mit Kosten führen können. Gleichwohl sollten auch die einer Abmahnung wegen unserer Rechtsverletzung beiliegenden Erklärungen, insbesondere die beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Gleiches gilt für etwaige Vergleichsangebote. Denn diese beinhalten häufig Zusätze, wonach der Verstoß und oder eine Schadensersatzpflicht rechtsverbindlich anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund sollte im Zweifel auch bei einer Abmahnung Corbis GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München einem Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt konsultiert werden. Ein solcher kann häufig bereits im Rahmen einer Erstberatung einschätzen, ob und inwieweit die geltend gemachten Ansprüche zu weit gefasst sind.

Fake Abmahnungen Dr. Kroner & Kollegen wegen Megaupload

Abmahnung von den „Rechtsanwälten“ Dr. Kroner & Kollegen in Zusammenhang mit Megaupload

Mit den Ermittlungen rund um den Filehoster Megaupload und der Angst der Betroffenen vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen versuchen dreiste Abzocker derzeit Kasse zu machen. Unter dem Pseudonym Dr. Kroner & Kollegen werden Abmahnungen wegen Filesharing per E-Mail versendet. Bei den Betroffenen entsteht aufgrund der recht professionell gestalteten Abmahnungen der Eindruck, es handle sich tatsächlich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen. Tatsächlich ist eine solche Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen jedoch nicht existent. Es handelt sich um einen dreisten Bluff.

Abmahnung Bild: OLG Köln reduziert Streitwert auf 3000 Euro

OLG Köln setzt Regelstreitwert bei Bilderklau neu fest

Für einige Aufmerksamkeit sorgt derzeit ein Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11), der den Unterlassungsstreitwert bei urheberrechtswidriger Verwendung von Fotos (Fotoklau) im Internet zum Gegenstand hat.
Der Entscheidung liegt die unberechtigte Übernahme eines Produktbildes zu Grunde.

Abmahnung erhalten-was tun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wirft man Ihnen in einem anwaltlichen Abmahnungsschreiben vor, Sie hätten illegaler Weise Tauschbörsen im Internet genutzt? Dann geht es Ihnen, wie Hunderten anderen Internetnutzern, die auch alle eine Abmahnung erhalten haben. Immer mehr Inhaber eines Internetanschlusses sehen sich Abmahnungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien ausgesetzt. Diese schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätigen Anwaltskanzleien mahnen im Auftrag der Rechteinhaber die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten oder ergänzenden Leistungsschutzrechte oder sonstigen im Urheberrechtsgesetz gründenden Rechten ab. In den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird regelmäßig zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dies meist unter Setzung einer kurz bemessenen Frist, regelmäßig nur einigen Tagen. Daneben werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert, deren Höhe die Haushaltskasse häufig mehr als nur belasten kann. Die Abmahnungsschreiben enthalten ferner fast immer das Angebot einer außergerichtlichen Einigung gegen Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von einigen hundert Euro bis hin zu über tausend Euro.

Einstweilige Verfügung nach Filesharing Abmahnung

Filesahring Abmahnung aussitzen?

Eine Filesharing Abmahnung, also eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen, enthält regelmäßig eine Frist innerhalb derer die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Diese Fristen sind sehr kurz bemessen und betragen häufig nach Zugang der Abmahnung nur noch wenige Tage. Ferner beinhalten die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig Zusätze, die es dem Abgemahnten nicht gerade leicht machen, die Erklärung wie gefordert abzugeben. So sind in den vorgefertigten Unterlassungserklärungen häufig eine Kostenübernahme sowie die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz vorgesehen. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung hingegen erfordert zumindest juristische Grundkenntnisse im Urheberrecht oder Bereitschaft und Zeit, sich solche anzueignen. Nicht wenige der Empfänger einer Filesharing Abmahnung spielen daher mit dem Gedanken, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben und die Sache auszusitzen.

Filesharing Urteile zu 2012

Auch im Jahr 2012 dürfen neue Filesharing Urteile mit Spannung erwartet werden

Auch im Jahr 2012 sind wieder einige interessante Filesharing Urteile zu warten. Im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gibt es noch zahlreiche Sach- und Rechtslage, die gerichtlich noch nicht abschließend geklärt sind. Es war bereits schon in den vergangenen Jahren bei Filesharingurteilen die Tendenz der Gerichte zu beobachten, dem „Geschäftsmodell“ Filesharing Abmahnung entgegenzutreten.

Abmahnung pixelio.de: Abmahnung wegen widerrechtlicher Nutzung von Pixelio Bildern

Die Alternative zu teuren Bildagenturen: kostenlose Bilddatenbanken im Internet

Eine beliebte Alternative zu teuren Bildern von Bildagenturen sind Bilder aus kostenlosen Bilddatenbanken im Internet. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Internetportale, die mitunter sehr professionelle Bilder zur kostenlosen Nutzung anbieten. Ein Beispiel hierfür ist die Bilddatenbank pixelio.de. Laut Eigenwerbung handelt es sich bei pixelio.de um eine kostenlose Bilddatenbank. Als registriertes Mitglied kann man Bilder kostenlos in die Bilddatenbank hochladen sowie Bilder im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie der zugewiesenen Nutzungslizenz kostenlos verwenden. Vorgesehen ist nach den Nutzungsbedingungen neben einer rein redaktionellen Nutzung auch eine kommerzielle redaktionelle Nutzung. Hier fangen die Probleme jedoch an.

eBay Abmahnung Privatverkäufer

Abmahnrisiko für Privatverkäufer auf eBay

Neben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, wie beispielsweise wegen der Verwendung von Produktbildern, sehen sich zahlreiche Privatverkäufer auf eBay einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung ausgesetzt. In der Abmahnung wird dem eBay Verkäufer vorgeworfen, tatsächlich nicht wie im eBay Profil angegeben, ein Privatverkäufer zu sein, sondern als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu handeln. Neben der urheberrechtswidrigen Verwendung von Bildern auf eBay ist dies einer der häufigsten Gründe einer Abmahnung gegenüber eBay Privatverkäufern. Hintergrund einer eBay Abmahnung als Privatverkäufer ist, dass für gewerblich tätige eBay Verkäufer eine Reihe von Informations- und Belehrungspflichten gelten, die für eBay Privatverkäufer nicht gelten. Halten gewerbliche Verkäufer diese Pflichten nicht ein, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Ein solcher Wettbewerbsverstoß kann durch Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. In diesem Fall erhält der vermeintliche eBay Privatverkäufer eine Abmahnung mit der Aufforderung, sich strafbewehrt auf Unterlassung zu verpflichten. Daneben werden Abmahnkosten in nicht unerheblicher Höhe geltend gemacht. Eine an einen eBay Privatverkäufer gerichtete Abmahnung kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Derartige eBay Abmahnungen sind für die vermeintlichen Privatverkäufer sehr ärgerlich. Denn regelmäßig wissen die eBay Privatverkäufer nicht, dass sie im Sinne des Gesetzes gewerblich handeln. Das Weiteren ist es so, dass die Gerichte die Voraussetzungen eines gewerblichen Verkaufs auf eBay unterschiedlich beurteilen. D.h., es gibt tatsächlich in bestimmten Grenzfällen keine Rechtssicherheit. Es hängt für die Beurteilung, ob ein gewerbliches oder privates Handeln vorliegt, maßgeblich davon ab, welches Gericht der Abmahner anruft.

Abmahnung Bilderklau

Bilderklau ist unzulässig: Fotos urheberrechtlich geschützt

Werden Fotos ohne die Zustimmung des Rechteinhabers im Internet verwendet, spricht man unjuristisch von Bilderklau. Bilderklau tritt gehäuft im Internet auf, da sich Bilder bekanntlich mit wenigen Klicks von der einen in die andere Website kopieren lassen. Wer mal eben ein Foto eines Dritten in die eigene Webseite übernimmt, handelt regelmäßig rechtswidrig. Fotos sind fast ausnahmslos als Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG geschützt. Weist das Foto besondere Gestaltungshöhe auf, ist es als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 UrhG geschützt. Die Unterscheidung zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk ist dabei eher eine theoretische, da die Rechtsfolgen bei einer unberechtigten Nutzung der Bilder im Wesentlichen dieselben sind. Als Faustformel kann daher gelten, dass jedes Foto Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießt. Wer ein Foto, gleich ob Lichtbild oder Lichtbildwerk, ohne die hierfür erforderlichen Rechte übernimmt, muss mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Rechteinhaber rechnen.

Abmahnung Filesharing Forum

Heiß diskutiert in Internetforen: Filesharing Abmahnungen

In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der (vermeintlichen) Nutzung von Internet-Tauschbörsen erheblich zugenommen. Zahlreiche Internet-Nutzer sehen sich einer oder mehrerer Filesharing-Abmahnungen ausgesetzt. Als rechtlicher Laie weiß man im Regelfall natürlich nichts mit den ellenlangen Ausführungen der abmahnenden Rechtsanwälte anzufangen. In den Abmahnschreiben wird regelmäßig auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen verwiesen und nicht zuletzt unter Fristsetzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird regelmäßig in Aussicht gestellt, die Angelegenheit gegen Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (z.B. 250 bis 1200 Euro) außergerichtlich zu beenden. Es verwundert daher nicht, wenn verunsicherte Abmahnungsempfänger Hilfe im Internet und dort in Internet-Foren suchen. In nicht wenigen Foren wird das Thema Filesharing-Abmahnung in seitenlangen Threads ausführlich diskutiert. Derjenige Nutzer, der sich die Mühe macht, sich durch die Threads durchzuarbeiten, bekommt die unterschiedlichsten Handlungsempfehlungen zu lesen. Von diesen Foren-Tipps zur Filesharing-Abmahnung sind einige sicherlich zutreffend. Andere jedoch sind nicht nur falsch, sondern für den Abgemahnten aus rechtlicher Sicht schlichtweg gefährlich.

Filesharing: Störer haftet nicht auf Schadensersatz

In einem Bericht auf Spiegel Online heißt es in Bezug auf Filesharing-Abmahnungen (vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html – Hervorhebung durch Autor):

Rentnerin muss Abmahnkosten bezahlen (AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11)

Auch wer kein W-LAN nutzt und keinen Computer besitzt, muss mitunter Abmahnkosten bezahlen

Für Furore in der Blawgosphäre sorgt zurzeit ein Urteil des AG München vom 23.11.2011 (Az.: 142 C 2564/11), durch welches eine Rentnerin nach einer Filesharing-Abmahnung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt worden ist. Das Urteil hat es sogar auf die Seiten von Spiegel Online geschafft, wo sich ein ausführlicher Bericht dazu findet.

Logo schützen lassen

Wie kann man ein Logo schützen lassen?

Jeder Unternehmer möchte sich im Geschäftsverkehr von anderen Unternehmen, insbesondere Konkurrenten, unterscheiden. Insofern ist die Definition einer Corporate Identity und vor allem eines Corporate Designs natürlich unerlässlich. Im Rahmen des Corporate Design ist das Logo, unter welchem das Unternehmen auftritt, von immenser Bedeutung. Ein einprägsames Logo garantiert Wiedererkennungswert und stellt sicher, dass das eigene Unternehmen von Konkurrenten unterschieden werden kann. Insofern ist es natürlich immens wichtig, sich gegen die Nutzung des Logos durch Dritte abzusichern. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Logo aus rechtlicher Sicht geschützt ist beziehungsweise welche Möglichkeiten bestehen, ein Logo schützen zu lassen.

Geht ILLUSCOPE digital solution GmbH gegen unautorisierte Bildnutzung im Internet vor?

Auf den Blogbeitrag zu den Abmahnungen der Bildagentur Masterfile hin teilte ein Kommentator netterweise mit, dass die österreichische Agentur von Masterfile, die ILLUSCOPE digital solution GmbH, nunmehr offensichtlich auch gegen unautorisierte Bildnutzung im Internet vorgeht.

Nutzungsrechte an Foto einräumen

Fotos urheberrechtlich geschützt

Fotografien sind regelmäßig als Lichtbild oder Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Handelt es sich bei dem Foto lediglich um einen „Schnappschuss“ ohne besonderen gestalterischen Anspruch, kommt dem Foto dennoch regelmäßig gemäß § 72 UrhG Lichtbildschutz zu. Erreicht die Fotografie die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe, ist die Fotografie gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich obliegt es – von einigen Ausnahmen abgesehen – dem Fotografen als Urheber beziehungsweise Lichtbildner zu entscheiden, inwieweit die von ihm erstellte Fotografie von Dritten verwendet werden darf.

eBay Bild Urheberrecht – Abmahnkosten bei Privatverkauf auf 100 Euro begrenzt

Urheberrechtsverletzung durch Übernahme von Bild auf eBay

Wer ein Bild auf eBay übernimmt, kann Probleme wegen der Verletzung fremden Urheberrechts beziehungsweise Leistungsschutzrechts bekommen. Auch Produktbilder auf eBay sind im Regelfall nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Das musste auch ein Privatverkäufer in einem vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht verhandelten Fall (OLG, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08) erfahren.
Laut den Entscheidungsgründen des Urteils lag dem Fall folgender Sachverhalt zugrunde:

Getty Images Urteil

Getty Images erstreitet Urteil wegen Urheberrechtsverletzung durch Bildnutzung im Internet

Die Bildagentur Getty Images hat ein einen Prozess gewonnen, bei dem es um die Verletzung von Bildrechten ging. Getty Images hatte Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht und gewonnen. Der Abgemahnte wurde vom Landgericht München (Urteil v. 18.09.2008 – Az.: 7 O 8506/07) verurteilt, 10.460 Euro Schadensersatz an Getty Images zu bezahlen.

Bei Getty Images Rechnung Rechtsanwalt einschalten und Abmahnung verhindern

Getty Images Rechnung – Zahlungsaufforderung von der Bildagentur Getty Images bekommen?

Die Bildagentur Getty Images versendet an Homepage-Betreiber Rechnungen, in denen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Bildern geltend gemacht wird. Getty Images übernimmt als Bildagentur für Fotografen die wirtschaftliche Verwertung von deren Bildern. Getty Images ist daher grundsätzlich berechtigt, für ihre Fotografen Lizenzgebühren einzufordern. Diese Lizenzgebühren können im Rahmen einer Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung geltend gemacht werden. Allerdings scheinen die Beträge, die Getty Images für die Nutzung von Fotos im Internet nachträglich als Lizenzgebühr verlangt, bisweilen sehr hoch. Bei Verwendung von einigen Fotos auf der Homepage können schnell Forderungen für vermeintliche Lizenzgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro zusammenkommen. Wer eine Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderungen von Getty Images erhält, sollte daher gründlich prüfen, ob die gemäß der Kostenaufstellung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich begründet sind. Häufig wird Zahlung der Lizenzgebühren innerhalb von recht kurz bemessenen Fristen gefordert. Angesichts der Höhe der Forderungen kann jedoch nicht angeraten werden, diese übereilt und ohne vorausgehende juristische Prüfung zu begleichen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Was tun?

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen? Was ist zu tun?

Zahlreiche Internet-Nutzer haben sich in den letzten Jahren einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet ausgesetzt gesehen. Besonders häufig kommt es zu Abmahnungen wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen. Diese Filesharing-Abmahnungen werden im Namen insbesondere der Film- und Musikindustrie durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zu Tausenden verschickt. Doch was tun, wenn eine Filesharing-Abmahnung im Briefkasten liegt?

Abmahnung von StockFood GmbH wegen Bildnutzung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Neben Getty Images und Masterfile jetzt auch Bildagentur Abmahnungen durch StockFood GmbH

Neben den Bildagenturen Getty Images und Masterfile werden nun auch durch die Bildagentur StockFood GmbH Abmahnungen wegen der Nutzung von Bildern im Internet verschickt. Wie Getty Images und Masterfile bedient sich auch die Bildagentur StockFood GmbH der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München, um die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aussprechen zu lassen. In den Anwaltsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Anwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Gerade wenn die Verwendung mehrerer Bilder abgemahnt wird, sehen sich die Abgemahnten ganz erheblichen Forderungen ausgesetzt, die schnell ein ruinöses Ausmaß annehmen können.

Abmahnung Masterfile Deutschland GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München

Abmahnung Master File Deutschland GmbH

Die Bildagentur Master File Deutschland GmbH geht mit Hilfe der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München gegen vermeintliche Rechtsverletzungen wegen der unautorisierten Nutzung von Bildern im Internet vor. Die Master File Deutschland GmbH lässt über Ihre Münchner Rechtsanwaltskanzlei insofern kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. In den Abmahnungen wird unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ferner macht die Masterfile Deutschland GmbH in den Abmahnungen Schadensersatz geltend. Darüber hinaus werden Anwaltskosten geltend gemacht, die der Bildagentur durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zur Aussprache der Abmahnungen entstanden sein sollen.

Urheberrechtsverletzung Abmahnung Schnappschuss Thumbnail Produktfoto Familienfoto

Urheberrechtsschutz und Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Bildern im Internet

Im Internet lassen sich Bilder und Fotos in Sekundenschnelle auffinden und mit wenigen Klicks kopieren. Auch die Weiterveröffentlichung von aus dem Internet kopierten Bildes beziehungsweise Fotos ist kinderleicht und von jedermann zu bewerkstelligen. Jeden Tag werden tausendfach aus dem Internet übernommene Bilder und Fotos an anderer Stelle im Netz veröffentlicht. Teils geschehen diese Veröffentlichungen in rechtlich zulässiger Weise, beispielsweise soweit es sich um ordnungsgemäß unter Creative Commons lizenzierte Bilder handelt. In weiten Teilen ist die Übernahme von Bilder und Fotos aus dem Internet jedoch nach deutschen Urheberrechtsgesetz unzulässig. Dabei ist es regelmäßig unerheblich, welche Bilder beziehungsweise Fotos übernommen werden. Egal ob Produktbild, Schnappschuss, Familienfoto oder Tumbnail. Das Urheberrechtsgesetz schützt grundsätzlich sämtliche Bilder.

Getty Images Abmahnung

Getty Images lässt über Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Urheberrechtsverletzungen abmahnen

Die Bildagentur Getty Images lässt bereits seit einigen Jahren durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vermeintliche Schutzrechtsverletzungen abmahnen. In den Getty Images Abmahnungen wird die Verletzung von Bildrechten gerügt und gegenüber Getty Images zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert. In den Abmahnungen machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer namens ihrer Mandantschaft Getty Images Schadensersatzforderungen geltend, welche im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden. Hierzu werden vermeintliche Lizenzgebühren, welche die Bildagentur Getty Images üblicherweise veranschlagen soll, zur Berechnung der Höhe des Schadensersatzes herangezogen.

Urheberrecht Bilder Internet

Urheberrecht und Urheberrechtsschutz für Bilder im Internet

Mit Aufkommen der Neuen Medien und des Internets hat der urheberrechtliche Schutz für Bilder beziehungsweise Fotos im Internet stark an Bedeutung gewonnen. Die (zwischenzeitlich nicht mehr ganz so) neuen Technologien erlauben es, ohne großen Aufwand und ohne Qualitätsverlust Kopien des Originalbildes anzufertigen. Insbesondere im World Wide Web können Bilder in Sekundenschnelle gefunden, kopiert und anschließend mit wenigen Klicks im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu werden. Da Vervielfältigung und Veröffentlichung von Bildern und Fotos im Internet so unkompliziert möglich sind, stellt sich die Frage, wie es um das Urheberrecht bei Bildern im Internet überhaupt bestellt ist.

Abmahnung Bootleg eBay – Abmahnung wegen Bootleg-CD auf eBay

Angebot von Bootleg CDs auf eBay wird abgemahnt

Auf eBay werden häufig sogenannte Bootleg-CDs gehandelt. Bei Bootlegs handelt es sich um Raubpressungen beziehungsweise Schwarzpressungen unautorisierter Tonaufzeichnungen, meist von Konzernmitschnitten. Wer im Internet, beispielsweise auf eBay, Bootleg-CDs zum Verkauf anbietet, bekommt im Anschluss nicht selten Post vom Anwalt. Denn Verkauf von Bootleg-CDs verletzt regelmäßig Leistungsschutzrechte Dritter. Nicht selten sehen sich daher die Anbieter von Schwarzpressungen einer urheberrechtlichen Abmahnung mit teils erheblichen Forderungen ausgesetzt.

Ed Hardy Abmahnung –Abgemahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch Angebot von Ed Hardy Produkten auf eBay

Trendlabel Ed Hardy

„Ed Hardy“ ist ein Modelabel, das von US-Tattoo-Künstler Donald Ed Hardy und dem aus Frankreich stammenden Modedesigner Christian Audigier gegründet wurde. Nach geschickter Werbekampagne hat das Label zwischenzeitlich auch den deutschen Massenmarkt erobert. Nachdem zunächst nur zahlreiche US-amerikanische Stars und Sternchen Ed Hardy Produkte zur Schau trugen, finden die mit auffälligen Drucken versehenen Produkte nunmehr auch in Europa reißenden Absatz. Es verwundert daher nicht, dass Ed Hardy Textilien auch auf eBay und anderen Internethandelsplattformen rege gehandelt werden. Doch für Verkäufer von vermeintlichen Ed Hardy Produkten auf eBay kann der Handel mit den auffälligen Textilien zu einer unangenehmen Überraschung, nämlich Post vom Anwalt führen.

eBay Abmahnung Privatverkäufer: Abmahnkosten auf 100 Euro gedeckelt?

Auch Privatverkäufer werden auf eBay abgemahnt

Immer wieder sehen sich auch Privatverkäufer auf eBay Abmahnungen ausgesetzt. Neben Abmahnungen, in welchen den eBay-Verkäufern vorgeworfen wird, sich nur als Privatverkäufer zu „tarnen“ und in Wirklichkeit gewerblich zu handeln, geht es häufig auch um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Denn häufig werden auch durch Privatverkäufer Bilder oder Texte aus anderen Internetquellen übernommen, um das eigene eBay-Angebot attraktiver zu gestalten. Gerade die Illustration von eBay-Angeboten mit von Dritten angefertigten Bildern führt immer wieder zu Abmahnungen auch gegenüber Privatverkäufern. Und dies teils mit horrenden Kostenforderungen.

Produktbeschreibung kopieren: Urheberrechtsverletzung durch Übernahme von Artikelbeschreibungen?

Produktbeschreibung kopiert – Abmahnung kassiert?

Es kommt gerade auf Verkaufsplattformen wie eBay häufig vor, dass von Händlern oder Herstellern erstellte Produktbeschreibungen von Dritten übernommen werden. Verkäufer erstellen Artikelbeschreibungen bisweilen nicht selbst, sondern übernehmen die Produktbeschreibungen Dritter für die eigenen Angebote. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Übernahme von Produktbeschreibungen für eigene Artikel beispielsweise auf eBay zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen kann.

Abmahnung eBay Foto

Teure Abmahnungen wegen Fotoklau auf eBay

Jeder eBayer weiß, dass sich auf eBay Artikel, die mit einem oder mehreren Fotos illustriert wurden, meist besser verkaufen lassen als solche Artikel ohne Bild. Häufig werden daher die eBay-Artikel mit Bildern beziehungsweise Fotos versehen. Doch nicht immer hat man als eBay-Verkäufer ein passendes Produktbild zur Hand oder ausreichend Lust, ein Foto des Artikel zu machen. Da liegt es natürlich nahe, sich kurzer Hand bei einer bereits laufenden eBay-Auktion oder der Hersteller-Seite zu bedienen und ein fremdes Produktfoto in das eigene Angebot einzubinden. Doch ein solcher “Fotoklau” kann eine teuere Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Gerade auf eBay lässt sich beobachten, dass die Verwendung von fremden Fotos im eigenen eBay-Angebot regelmäßig anwaltlich abgemahnt wird. Eine solche Abmahnung kann bereits bei einem Foto Anwaltskosten von über 500 Euro brutto verursachen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 6 W 15/10) Neben den Kosten der Abmahnung muss dann unter Umständen auch noch der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geleistet werden. Das kann nochmals einige hundert Euro ausmachen.

Abmahnung Bilderklau eBay: Fremde Produkbilder auf eBay verwenden

Verwendung fremder Produktbilder auf eBay

Erfolgreiche eBay-Verkäufer setzen vor allem auch auf gute Produktbilder. Denn Produktbilder beeinflussen bei Verkäufen auf eBay die Höchstgebote nicht unerheblich. Doch nicht immer stellt der Hersteller beziehungsweise Großhändler passende Produktfotos zur Verfügung. Jeden Artikel selbst zu fotografieren ist jedoch ein erheblicher Aufwand, den man sich als eBayer gerade bei niedrigpreisigen Produkten gerne ersparen würde. Da verführt es schon, passende Produktbilder mit ein paar Klicks mal eben aus einer schon bestehenden eBay-Auktion zu übernehmen und im eigenen Angebot zu verwenden. Allerdings kann der “Bilderklau” auf eBay erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer “mal eben” Bilder aus einem anderen eBay-Angebot übernimmt, muss mit einer teuren Abmahnung und Schadensersatzforderungen rechnen.

Modifizierte Unterlassungserklärung Muster

Modifizierte Unterlassungserklärung nach Filesharing Abmahnung

Dass man nach einer Filesharing Abmahnung die den Abmahnungsschreiben beiliegenden Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote nicht übereilt unterschreiben sollte, kann man im Internet überall lesen. Das ist auch nur sinnvoll, da diese vorformulierten Erklärungen häufig Regelungen enthalten, die sich unmittelbar zum Nachteil des Abgemahnten auswirken. Häufig wird in einschlägigen Foren, wie beispielsweise dem Gulli Board, empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte nach einer Prüfung des Einzelfalls die Entscheidung getroffen werden, eine Unterlassungserklärung abgegeben zu wollen, ist es sicherlich angezeigt, eine angepasste (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Denn eine Kostenübernahmepflicht beispielsweise hat in einer Unterlassungserklärung in den meiste Fällen nichts verloren. Ferner ist es regelmäßig sinnvoll, keine fixe Vertragsstrafe zu vereinbaren. Allerdings kann ich mich angesichts des tatsächlich recht geringen Klagerisikos dem Hype, in Filesharing-Sachen umfassende Unterlassungs- und Vertragsstrafeversprechen bezogen auf das gesamte Reportoire des abmahnenden Rechteinhabers abzugeben, nicht anschließen. Denn durch Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entsteht nun einmal das reale Risiko, dass bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe tatsächlich anfällt. Letztlich kommt es aber bei der Entscheidung, ob und inwieweit eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird, immer auf eine Prüfung des konkreten Einzelfalls und die Präferenzen des Abgemahnten an.

Filesharing: Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber dem Provider

Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider im Urheberrechtsgesetz

Mit Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie in nationales Recht gibt es im deutschen Urheberrechtsgesetz einen Auskunftsanspruch, welchen Rechteinhaber bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet unmittelbar gegen den Access-Provider geltend machen können.

Urheberrechtsschutz für suchmaschinenoptimierten SEO-Text

Contentklau: Übernahme von SEO-Text

Unter Webmastern hat es sich längst herum gesprochen, dass man mit einfachen Mitteln der on page Optimierung die Auffindbarkeit von Webseiten in den Ergebnislisten von Suchmaschinen verbessern kann. Dabei spielt die Erstellung von auf die Funktionsweise von Suchmaschinen zugeschnittenen Texten eine nicht unwesentliche Rolle bei der erfolgreichen Suchmaschinenoptimierung. Umso ärgerlicher ist es natürlich, wenn der mühsam erstellte SEO-Text dann von Dritten übernommen wird. Dann stellt sich die Frage, ob die Übernahme eines für Suchmaschinen optimierten Textes eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Eine Urheberrechtsverletzung kann dann bejaht werden, wenn dem SEO-Text Urheberrechtsschutz zukommt, der Text als Sprachwerk also Schöpfungshöhe aufweist. Aus rechtlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang problematisch, dass gerade kurze Trivialtexte auch nach dem Grundsatz der kleinen Münze nicht immer die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Erreicht ein Text jedoch nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, kann auch nicht nach urheberrechtlichen Grundsätzen gegen die Übernahme eines Textes vorgegangen werden.

Google sucht nach Creative Commons Bildern

Abmahnung wegen Bilderklau vermeiden mit Creative Commons lizenzierten Bildern

Welcher Webmaster kennt das nicht: Man möchte einen Artikel mit einem Bild grafisch ein wenig aufpeppen, hat jedoch selbst kein passendes Motiv zur Hand. Da liegt es natürlich nahe, mal eben über die Google Bilder Suche nach einem passenden Bild zu suchen und dieses in Sekundenschnelle in den eigenen Artikel einzufügen. Doch nicht erst seit diversen “Brötchen-Abmahnungen” von den Betreibern von “Marions Kochbuch” dürfte bekannt sein, dass ein solcher Bilderklau zu einer teuren Abmahnung führen kann. Auch große Bilderagenturen wehren sich – nicht ganz zu Unrecht – dagegen, dass in ihren von professionellen Fotografen erstellten im Internet nach Belieben gewildert wird. Mit Anwaltskosten und Schadensersatz kommen bei Übernahme eines Bildes schnell Beträge um die tausend Euro zusammen. Ein teures Vergnügen!

Filesharing-Abmahnung aufgrund Fehler bei IP-Adressen

Filesharing Abmahnung wegen falscher IP-Adresse?

In den letzten Jahren werden massenhaft Abmahnungen wegen Filesharing in Deutschland verschickt. Zahlreiche Internetnutzer haben sich bereits einem solchen Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ausgesetzt gesehen. Dabei häufen sich Berichte Betroffener, niemals Tauschbörsen im Internet genutzt zu haben. Es wird dabei seitens der Betroffenen häufig vermutet, dass es aufgrund einer falschen IP-Adresse zu der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gekommen ist. Aber kann es auf Grund einer falschen IP-Adresse tatsächlich zu einer Filesharing-Abmahnung gegenüber einem „Unschuldigen“ kommen? Kann beispielsweise ein Zahlendreher in der IP-Adresse der Grund für die unerfreuliche Anwaltspost sein? Um diese Frage zu beantworten, soll nachfolgend kurz dargestellt werden, wie die IP-Adressen protokolliert und über diese dann der (vermeintliche) Anschlussinhaber ermittelt wird.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Zwischenzeitlich dürften zahlreiche Bundesbürger diesen oder einen ähnlichen Satz kennen:

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11 im Volltext

OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11

OBERLANDESGERICHT KÖLN

BESCHLUSS

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat am 20.05.2011 unter Mitwirkung seiner Mitglieder XXX beschlossen:

Im Westen was Neues? – OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11

Außergewöhnlicher Beschluss des OLG Köln in Filesharing-Sachen

Zur Zeit grassiert in der Blawgosphäre ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2011 Az. 6 W 30/11) zur Kostentragungspflicht des Anschlussinhabers nach Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Filesharing. Auch auf Heise wurde am 1. Juni 2011 im Artikel OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen darüber berichtet und darauf hingewiesen, dass der Senat des OLG Köln mit der Entscheidung ausdrücklich juristisches Neuland betrete, da bislang nicht üblicherweise derart zwischen Privatpersonen und gewerblich Handelnden bei Urheberrechtsverletzungen differenziert worden wäre.

LG Köln, Urteil vom 24.11.2010, Az. 28 O 202/10

LG Köln, Urteil vom 24.11.2010, Az. 28 O 202/10

Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) bis 4) zu gleichen Teilen 3.454,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.02.2010 zu zahlen.

Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro gemäß § 97a Abs. 2 UrhG

100 Euro Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnung gemäß § 97a Abs. 2 UrhG?

In diversen Internet-Foren zum Thema Filesharing kann man bisweilen lesen, dass auch bei einer begründeten und berechtigten Filesharing-Abmahnung die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten allenfalls 100 Euro betragen dürften. Gestützt wird diese Behauptung auf die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG, wonach in bestimmten Fällen die Abmahnkosten von Gesetzes wegen auf 100 Euro zu begrenzen sind.

Urheberrechtsverletzung Strafe

Welche Konsequenzen drohen bei einer Urheberrechtsverletzung?

Im Folgenden soll kurz aufgezeigt werden, welche Konsequenzen einem Urheberrechtsverletzer drohen können. Die Überschrift Urheberrechtsverletzung Strafe ist dabei umgangssprachlich formuliert und juristisch nicht ganz sauber. Juristisch sind mögliche strafrechtliche Konsequenzen (die tatsächlich zu einer Strafe im juristischen – strafrechtlichen – Sinne wegen Urheberrechtsverletzung führen können) von den zivilrechtlichen Konsequenzen zu unterscheiden.

Modifizierte Unterlassungserklärung Filesharing II

Warum man bei der Anpassung einer Unterlassungserklärung wissen sollte, was man tut – Teil II

Es ist hier im Blog bereits darüber berichtet worden, warum man bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung wissen sollte, was man tut. Denn „doktert“ man zu sehr an der Erklärung herum, kann es passieren, dass diese am Ende nicht mehr geeignet ist, die sogenannte Wiederholungsgefahr zu beseitigen. In diesem Fall bleibt die Gefahr der (erfolgreichen) gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruches bestehen. In Urheberrechtssachen ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.

Unterlassungserklärung nach neuem Hamburger Brauch

Abmahnung wegen Filesharing in Internet-Tauschbörsen erhalten?

Nicht wenige Inhaber eines Internetanschlusses in Deutschland sehen sich einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. wegen der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten ausgesetzt. In den sogenannten Filesharing-Abmahnungen wird dem Abgemahnten regelmäßig vorgeworfen, dass eine über dessen Internetanschluss begangene Verletzung von Urheberrechten bzw. Leistungsschutzrechten protokolliert worden wäre und dessen Täterschaft daher vermutet werde. Vom Abgemahnten wird in der Abmahnung wegen Filesharing regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Es hat sich zwischenzeitlich im Netz herumgesprochen, dass die den Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen nicht blind unterschrieben, sondern zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden sollten.

Modifizierte Unterlassungserklärung Filesharing

Warum man bei der Anpassung einer Unterlassungserklärung wissen sollte, was man tut

Viele Adressaten einer Filesharing-Abmahnung entscheiden sich trotz des Risikos der Verwirkung einer Vertragsstrafe dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist es dabei empfehlenswert, die den Abmahnungsschreiben beiliegenden vorgefertigten Unterlassungserklärungen der abmahnenden Rechtsanwälte zu Gunsten des Abgemahnten insoweit anzupassen, als nur das rechtlich Erforderliche erklärt wird. Man spricht bei einer solchen angepassten Erklärung auch von einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Dass man aber auch bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung wissen sollte, wie man vorgeht, zeigt anschaulich der der Entscheidung des LG Köln vom 25.05.2010 – Az.: 28 O 168/10 zugrundeliegende Sachverhalt.

Contentklau kann teuer werden

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Contentklau

Wer „mal eben“ fremde Texte ohne die erforderlichen Rechte in die eigene Website übernimmt, umgangssprachlich einen Text klaut, kann sich ganz schnell einer teuren Abmahnung ausgesetzt sehen. Zwar sind nicht alle Texte urheberrechtlich geschützt, aber gerade bei längeren Texten auf Websites wird durch die Gerichte gerne die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe bejaht. Hinzu kommt, dass aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bei Abmahnungen im Internet es sich der Abmahner häufig aussuchen kann, bei welchem Gericht er seine Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung geltend macht.

Abmahnung wegen Download bei Youtube

Musik bei Youtube herunterladen

Das Herunterladen von Musikfiles und Videos bei Youtube ist beliebt. Insbesondere Musikliebhaber greifen nach zahlreichen Filesharing-Abmahnwellen auf Youtube als Quelle für Musik zurück. Es gibt kleine Software-Tools (mp3-Konverter), die die Songs aus Youtube-Musikvideos automatisiert als mp3-Datei abspeichern. Diese Musikdatei kann man dann später brennen oder auf dem mp3-Player abspielen. Nach den Abmahnwellen wegen Filesharing der vergangenen Jahre stellt sich jedoch die Frage, ob man auch wegen Downloads bei Youtube abgemahnt werden kann. Ob man sich wegen Youtube Downloads eine (begründete) Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung einhandeln kann, richtet sich im Wesentlichen danach, ob Youtube Downloads aus urheberrechtlicher Sicht legal sind oder nicht.

Filesharing Abmahnung Frist

Fristen in Filesharing-Abmahnungen

Wer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält, fühlt sich häufig erst einmal überfordert. In ellenlangen Ausführungen legen da hochspezialisierte Rechtsanwälte dar, warum man als Täter einer Urheberrechtsverletzung angesehen wird und – selbst wenn man selbst keine solche begangen hat – dafür haften soll. Neben zahlreichen Rechtsbegriffen enthält eine solche Abmahnung wegen Filesharing regelmäßig mindestens eine Frist, nämlich die zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was sollte bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung wegen Filesharing beachtet werden?

Modifizierte Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Häufig ist es sinnvoll, nach einer Abmahnung wegen Filesharing zur Verringerung des Prozesskostenrisikos eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung entfällt die sogenannte Wiederholungsgefahr, welche Voraussetzung des Unterlassungsanspruches ist. Sobald eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, kann der mit relativ hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbundene Unterlassungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ist dadurch deutlich gemindert. Im Vergleich zu den vorgefertigten Unterlassungserklärungen, die den Abmahnschreiben wegen Filesharing regelmäßig beiliegen, enthält eine modifizierte Unterlassungserklärung nur das, was rechtlich erforderlich ist, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

Urheberrechtsverletzung RSS-Feed Urteil AG Hamburg vom 27.09.2010 Az C 375/09

AMTSGERICHT HAMBURG

Urheberrechtsverletzung RSS-Feed Urteil AG Hamburg vom 27.09.2010 Az C 375/09 im Volltext:

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: 36A C 375/09

Verkündet am: 27.09.2010

Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von Feeds in die eigene Website

Nur kurz, weil es im Gespräch gerade darum ging. Ja, die Einbindung fremder RSS-Feeds Dritter in die eigene Website kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Deshalb ist hier Vorsicht geboten, vorallem bei Feed-Aggregatoren, die selbst wiederum Feeds (hinsichtlich der Inhalte Dritter) anbieten. Bei der Einbindung von Feeds wird häufig von einem zu Eigen machen der Inhalte auszugehen sein, so eine Haftung als Täter gegeben ist. Dann helfen auch die Haftungsprivilegierungen des TMG bzw. der ecommerce-Richtlinie nicht weiter. Man kann also gegebenenfalls wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden, muss Schadensersatz zahlen und vorallem die (berechtigten) Abmahnkosten übernehmen. Es gibt zur Haftung wegen Urheberrechtsverletzung bei der Einbindung fremder Feeds auch ein Urteil des AG Hamburg aus dem Jahr 2010. Dort wurde die Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung festgestellt. Wird noch gepostet. Also Vorsicht bei der Einbindung von Feeds hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen.

Filesharing Abmahnungen bei Escher im MDR Fernsehen

Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten – MDR greift Abmahnproblematik auf

Auch das Fernsehen greift einmal mehr die Filesharing Abmahnproblematik auf. Am 3.3.2011 wurde in der MDR Sendung ESCHER unter anderem über Abmahnungen wegen Filesharing berichtet. Der Beitrag kann hier in der ARD-Mediathek abgerufen werden: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=6639320 (ca. ab Minute 16:30). Den Eintrag auf der Internetseite zum Beitrag der Sendung findet man unter dem Titel „Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten“ hier: http://www.mdr.de/escher/vorschau/8293565.html.

Filesharing Abmahnung Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwälte Sasse und Partner mahnen wegen Filesharing ab

Auch die Anwaltskanzlei Sasse und Partner mahnt wegen Filesharing ab. In den Filesharing-Abmahnungen, die an die Nutzer von Internet-Tauschbörsen verschickt werden, werden Ansprüche wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke im Internet geltend gemacht. Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke werden Abgemahnte gemäß §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19a UrhG in Anspruch genommen.

Vergleichsangebote bei Filesharing Abmahnungen

Angebot einer außergerichtlichen Einigung in Filesharing Abmahnungen

Filesharing Abmahnungen enthalten häufig das Angebot, die Angelegenheit gegen Zahlung eines mehr oder minder hohen Pauschalbetrages und gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung außergerichtlich beizulegen. Und in der Tat mag es für den ein oder anderen Filesharing-Abgemahnten verlockend sein, die „Akte Abmahnung“ gegen Zahlung eines Betrages X und ohne Einschaltung eines eigenen Anwalts schnell schließen zu können. Doch nicht immer ist es empfehlenswert, die den Abmahnungen beiliegenden Erklärungen und Angebote ungeprüft zu unterschreiben.

Unterlassungserklärung Urheberrecht

Bedeutung der Unterlassungserklärung bei Urheberrechtsverletzungen

Wird das Urheberrecht und / oder ein ergänzendes Leistungsschutzrecht durch einen Dritten widerrechtlich verletzt, steht dem Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer zu (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG). Der Rechteinhaber kann von dem Urheberrechtsverletzer unter anderem verlangen, dass dieser die Rechtsverletzung in der Zukunft nicht wiederholt. Grundlage und Voraussetzung dieses Unterlassungsanspruches ist die sogenannte Wiederholungsgefahr, welche nach der Rechtsprechung des BGH wegen der vorausgegangenen Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet wird. Es wird also davon ausgegangen, dass der Urheberrechtsverletzer das Urheberrecht erneut widerrechtlich verletzen wird.

OLG Frankfurt a.M.: Streitwert bei Filesharing „nur“ 2500 Euro

OLG Frankfurt a.M. mit Fortsetzung zu BGH-Urteil „Sommer unseres Lebens“

Im Mai 2010 hat der BGH mit dem Urteil „Sommer unseres Lebens“ (BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08, MMR 2010, 565) nicht nur in Filesharing-Kreisen Aufmerksamkeit erregt. Der BGH hatte seinerzeit eine mögliche Störerhaftung des Betreibers eines nicht (ausreichend) gesicherten W-LAN-Zugangs zum Internet konstatiert. In dem Urteil „Sommer unseres Lebens“ hatte der BGH ferner die Übertragbarkeit der in seiner „Halzband“-Entscheidung entwickelten Grundsätze zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts auf Filesharing-Fälle sowie eine Schadensersatzpflicht des Störers in Filesharing-Fällen verneint. Das Urteil hatte insofern unmittelbaren Bezug zu den Abmahnwellen der Musik- und Filmindustrie. Nachdem die Sache an das OLG Frankfurt a.M. zurückverwiesen worden war, hatte das OLG nunmehr erneut in der Sache zu entscheiden.

Haftung Betreiber Internetcafe – LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010 – 310 O 433/10

LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010 – 310 O 433/10: Haftung des Betreibers eines Internet-Cafés für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing.

LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010 – 310 O 433/10:

Die rechtssichere Website

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben mit dem Aufkommen des World Wide Webs stetig zugenommen. Denn dank der neuen Technologien koennen urheberrechtlich geschuetzte Inhalte binnen Augenblicken vervielfaeltigt und im Internet oeffentlich zugaenglich gemacht werden. Bei dem Betrieb von Webseiten spielen dabei insbesondere Abmahnungen wegen Content-Klaus bzw. Bilder-Klau eine Rolle. Von Content-Klau spricht man gemeinhin, wenn ohne die fuer eine Veroeffentlichung erforderlichen Rechte Inhalte einer fremden Website in die eigene Website uebernommen werden. Dabei kann die Uebernahme von Texten oder Bildern in die eigene Webseite schnell zu einer Abmahnung fuehren. Als Faustformel ist davon auszugehen, dass grundsaetzlich alle Fotos durch das Urheberrecht bzw. (viel haeufiger) ein ergaenzendes Leistungsschutzrecht geschuetzt sind. Wer ein geschuetztes Foto in die eigene Homepage uebernimmt, kann dann erfolgreich abgemahnt und gegebenenfalls auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt werden. Selbiges gilt bei der Uebernahme von Texten. Auch die Uebernahme von Texten stellt haeufig eine Urheberrechtsverletzung dar. Eine teure Abmahnung und Schadensersatzforderungen des Berechtigten koennen die Folge sein.

Bundesgerichtshof entscheidet, dass dynamische IP-Adressen sieben Tage lang gespeichert werden dürfen.

BGH: Dynamische IP-Adressen dürfen sieben Tage lang gespeichert werden.

Kein Aufatmen für Filesharing-Abgemahnte: Der BGH hat mit Urteil vom 13.01.2011 – III ZR 146/10 entschieden, dass Internet-Service-Provider (ISP) dynamische IP-Adressen auch bei sogenannten Flatrate-Verträgen für einen Zeitraum von sieben Tagen speichern dürfen.

Abmahnung Rechtsanwälte Rasch Album „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“

Auch im Jahr 2011 werden wieder tausendfach Abmahnungen wegen Filesharing verschickt. Hier liegt beispielsweise eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das Album „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“ über dessen Internetanschluss im Internet zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sei. Gegenstand der Abmahnung sei damit eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“.

400.000 Euro Streitwert bei Filesharing – Urteil LG Köln vom 24. November 2010, Az.: 28 O 202/10

Das nachfolgende Urteil des LG Köln (Az.: 28 O 202/10) zeigt, dass Filesharing Angelegenheiten immer ernst genommen werden sollten. Es ist bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen eben nicht selbstverständlich, dass durch die Rechteinhaber keine Klage erhoben wird. Ferner sind je nach Umfang und Intensität der Rechtsverletzung nach der Rechtsprechung durchaus auch ruinöse Streitwerte gerechtfertigt. Im Vorliegenden Fall nahm das LG Köln einen Streitwert von 400.000 Euro (!) an.

Verjährungsfrist bei Filesharing Abmahnungen

Die Verjährungfristen bei Abmahnungen wegen Filesharing

Die Verjährungsfristen bei Filesharing Abmahnungen gewinnen an Bedeutung. Schließlich finden schon seit etlichen Jahren Abmahnwellen wegen Filesharing statt. Die ersten Ansprüche aus den Abmahnungen vergangener Jahre sind schon verjährt. Viele Empfänger eines anwaltlichen Abmahnungsschreibens wegen der Verletzung von Urheberrechten und oder der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten werden daher wissen wollen, wann in ihrem Fall Verjährung eintritt oder schon eingetreten ist. Es ist im Blog schon zu den Verjährungsfristen im Urheberrecht berichtet worden. Daher hier nur nochmals eine kurze Zusammenfassung, wann die Ansprüche nach einem urheberrechtlichen Abmahnungsschreiben verjähren.

Abmahnung wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten

Filesharing Abmahnungen wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten

Regelmäßig wird in Filesharing Abmahnungen wegen der vermeintlich illegalen Nutzung von Internet-Tauschbörsen die Verletzung von Tonträgerherstellerrechten abgemahnt. Doch was hat es mit solch einer Abmahnung auf sich? Was sind die Rechte des Tonträgerherstellers und wer kann eine solche Abmahnung aussprechen?

Streitwert Filesharing Computerspiel – LG Hamburg, Beschluss vom 28.12.2009, Az.: 308 O 691/09

LANDGERICHT HAMBURG

In der Entscheidung äußert sich das LG Hamburg zum Streitwert des Unterlassungsanspruchs wegen des rechtswidrigen Filesharings eines Computerspiels.

BESCHLUSS

Entscheidungsdatum: 28. Dezember 2009

Keine Kosten Erstattung bei Filesharing – AG Frankfurt, Urteil vom 12.8.2009, Az.: 31 C 1738/07-17

AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Entscheidungsdatum: 12. August 2009
Aktenzeichen.: 31 C 1738/07-17

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Frankfurt

LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, 312 O 142/09 – Zugangsrisiko für Abmahnung per E-Mail

Zugangsrisiko für Abmahnung per E-Mail

LG Hamburg 12. Zivilkammer, Urteil vom 07.07.2009, 312 O 142/09

§ 130 BGB, § 93 ZPO
Tenor

I. Die Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung vom 17.3.2009 wird bestätigt.

Filesharing Urteile 2010

Wichtige Filesharing Urteile aus dem Jahr 2010

In Filesharing Angelegenheiten werden und wurden in der Vergangenheit nicht selten die Gerichte angerufen. Auch im Jahr 2010 ist es zu einigen interessanten Fileahring Urteilen gekommen. Der kürzliche Jahreswechsel soll daher zum Anlass genommen werden, einenen Blick auf die wichtigsten Filsharing Urteile 2010 zu werfen.

Was tun bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Abmahnung wegen Filesharing – Was tun?

„Was tun bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts?“ fragen sich derzeit zahlreiche Empfänger eines Abmahnungsschreibens der im Urheberrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, welche Nutzer von Tauschbörsen für die Musik- und Filmindustrie abmahnen. Was tun also, wenn einem ein urheberrechtliches Abmahnungsschreiben beispielsweise der Rechtsanwälte Rasch, Waldorf Frommer, Kornmeier & Kollegen oder U + C ins Haus flattert?

Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts

Verletzung des Urheberrechts bei Filesharing in Internet-Tauschbörsen?

Regelmäßig spricht man bei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing) von Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts. Zwar umfasst der Urheberrechtsschutz auch Musik. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 UrhG gewährt geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst Urheberrechtsschutz. Dazu zählen nach Nr. 2 der Vorschrift auch Werke der Musik. Musikwerke sind daher grundsätzlich vom Urheberrechtsschutz umfasst. Doch liegt juristisch beim Filesharing nicht immer (nur) eine Verletzung des Urheberrechts vor.

Abmahnung RAe Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe wegen Filesharing

Abmahnung wegen Filesharing durch RAe Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden

Es wurden in letzten fünf Jahren vermehrt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ausgepsrochen. Eine Anwaltskanzlei, die solche Abmahnungen für ihre Mandantschaft ausspricht bzw. ausgesprochen hat, sind die RAe Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden. Abgemahnt werden Verstöße gegen das Urheberrecht durch sogenanntes Filesharing in Internet-Tauschbörsen. Bei Filesharing Abmahnungsschreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, durch den Download bzw. Upload in Tauschbörsen die Rechte der Rechteinhaber verletzt zu haben.

Abmahnung Kornmeier & Partner für DigiProtect, Superstar Entertainment u.a.

Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen wegen Filesharing ab

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnen für diverse Rechteinhaber wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in Internet-Tauschbörsen ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, illegale Downloads bzw. Uploads in Tauschbörsen (Filesharing) vorgenommen zu haben. Die Filesharing-Abmahnungen werden darauf gestützt, dass die IP-Adressen während Download- bzw. Upload-Vorgängen protokolliert und so die Adressen der Anschlussinhaber ermittelt worden seien. In Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Mit Unterzeichnung und Übersendung einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, zukünftig bei erneuten Verstößen eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sprechen Abmahnungen für zahlreiche Rechteinhaber aus.

Abmahnung RAe Waldorf Frommer aus München für Getty Images

Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für Getty Images ab

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen für die Bilderagentur Getty Images ab. Die Münchner Anwälte machen regelmäßig Rechte wegen der urheberrechtswirdigen Verwendung von Bildern der Bilderagentur Getty Images geltend.

Filesharing Abmahnung Verjährung

Verjährung bei Filesharing Abmahnungen

Nachdem nun ja schon einige Jahre durch die zwischenzeitlich berühmt berüchtigten Filesharing Anwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen ausgesprochen werden, rückt nun auch die Verjährung bei Filesharing Fällen immer mehr in das Interesse der Öffentlichkeit. Denn bei zahlreichen Alfällen ist bereits Verjährung eingetreten oder steht bevor. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Abmahnkosten einer Filesharing Abmahnung nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB im dritten Jahr nach dem Jahr der Abmahnung verjähren. Darauf wird im Artikel Verjährung von Ansprüchen aus Filesharing Abmahnungen bereits eingegangen. Wenn man also im Jahr 2007 wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing abgemahnt wurde, ist es gut möglich, dass die aus der Abmahnung resultierenden Kostenerstattungsansprüche bereits verjährt sind.

Muster Unterlassungserklärung – Vorlage Modifizierte Unterlassungserklärung

Modifizierte Unterlassungserklärung

Häufig ist es nach einer Abmahnung wegen Urheberrechsverletzung anzuraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte in den seltensten Fällen die den Abmahnungsschreiben beiliegende Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Denn solche durch den Abmahner vorgefertigte Unterlassungserklärungen enthalten regelmäßig Inhalte, die juristisch zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich sind. Dennoch können sich solche Inhalte zum Nachteil des Unterzeichners auswirken. Sinnvoll ist es, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung enthält im Vergleich zu den vorgefertigten Unterlassungserklärungen, welche den Abmahnungsschreiben beiliegen, Modifizierungen. Ein Beispiel für eine modifizierte Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung soll nachfolgend vorgestellt werden.

Die Mär von der 30 jährigen ‚Gültigkeit‘ von ‚Unterlassungserklärungen‘

‚Unterlassungserklärungen‘ sollen 30 Jahre lang ‚gültig sein‘? Stimmt das?

Den Adressaten einer Abmahnung, beispielsweise wegen Urheberrechtsverletzung, wird auf zahlreichen Anwaltsseiten, u.a. auch hier im Blog, angeraten, die den Abmahnungsschreiben beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht übereilt zu unterschreiben. Dieser Rat ist sicherlich so richtig. Häufig wird in diesem Zusammenhang ‚altruistisch‘ darauf hingewiesen, dass eine ‚Unterlassungserklärung‘ 30 Jahre lang ‚gültig‘ wäre. Der Unterzeichner setze sich – je nach Gestaltung der Erklärung – für einen Zeitraum von 30 Jahren dem unüberschauben Risiko aus, massenhaft Vertragsstrafen zu verwirken. Den Abgemahnten wird daher der Eindruck vermittelt, im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung 30 Jahre lang an diese gebunden zu sein. Es wird argumentiert, der Unterzeichner der Unterlassungserklärung müsse während eines Zeitraums von 30 Jahren aufpassen, nicht durch Vertragsstrafen finanziell ruiniert zu werden.

Verjährung von Ansprüchen aus Filesharing Abmahnungen

Wann tritt bei Filesharing-Abmahnungen Verjährung ein?

Ein oft gelesene Strategie bei Filesharing-Abmahnungen ist es, zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, auf die geforderten Kosten jedoch nicht zu bezahlen. Diese Vorgehensweise wird sogar – nach jeweiliger Einzelfallprüfung (!!!) – auch von Anwälten empfohlen. Und in der Tat, gerade bei bestimmten Konstellationen in Bezug auf die Störerhaftung ist dieses Vorgehen sicherlich nicht schlecht. Doch dazu an anderer Stelle mehr.

Filesharing – Beim Download gleichzeitiger Upload

Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke beim Download

Viele Empfänger einer Filesharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fragen sich, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Von einem „Bereitstellen urheberrechtlich geschützten Materials zum Download in Tauschbörsen“ ist da zu lesen. Dabei sind sich viele Tauschbörsennutzer sicher, überhaupt nie urheberrechtlich geschützte Werke, wie Musikstücke, Filme oder Software zum Download in Tauschbörsen bereitgestellt zu haben. Allenfalls seien vereinzelt Dateien heruntergeladen worden. Nicht wenige Tauschbörsennutzer haben zudem den Ordner, in welchen der Download der Dateien erfolgt, explizit nicht zum Upload freigegeben. D.h. nach der Vorstellung der Nutzer laden diese in Tauschbörsen nur herunter; Daten werden jedoch nicht zum Upload zur Verfügung gestellt.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Rechtsschutzversicherung – Greift der Rechtsschutz bei urheberrechtlichen Abmahnungen, z.B. wegen Filesharing?

Zahlreiche Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharing sind rechtsschutzversichert. Häufig trifft man auf die Annahme, die Rechtsschutzversicherung werde bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung schon greifen. Schließlich bezahle man ja seit Jahren seine Beiträge und habe die Rechtsschutzversicherung noch nie in Anspruch genommen. Derartige Erwartungen müssen jedoch meistens enttäuscht werden.

Muster (Vorlage) einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Vorlage einer urheberrechtlichen Abmahnung (Muster)

Urheberrechtsverletzungen sind in Zeiten von Internet und Copy & Paste an der Tagesordnung. Dank Google & Co sind diese aber auch recht einfach aufzuspüren. Viele Webmaster werden gerade bei Contentklau (Stichwort ‚duplicate content‘) wenig Spaß verstehen. Doch was macht man, wenn der Verletzer auch nach der obligatorischen höflichen E-Mail nicht reagiert? Zum Anwalt gehen?

Abmahnung wegen Filesharing – Was tun?

Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing?

Die Wahrscheinlichkeit, Adressat einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu werden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gerade in Bezug auf die Nutzung von Tauschbörsen wird in den letzten Jahren massenhaft durch die Rechteinhaber der Musik-, Film-  und Softwareindustrie abgemahnt. Doch was tun, wenn einem ein Abmahnungsschreiben der für die Rechteinhaber abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien, wie z.B. Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg, Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München oder Rechtsanwälte Nümann + Lang ins Haus flattert? Es handelt sich bei den Abmahnungen um anwaltliche Schreiben spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die ellenlange Ausführungen zu Rechtsprechung und Rechtslage enthalten. Viele Abgemahnte sind völlig vor den Kopf gestoßen und mit der Situation zunächst einmal überfordert. Der folgende Beitrag soll dem Abgemahnten helfen,  das Abmahnungsschreiben rechtlich einzuordnen und geplant darauf zu reagieren.

Filesharing Abmahnung – ‚Wie kommen die an meine Adresse?‘

Ermittlung der Adressdaten des Abgemahnten bei Filesharing Abmahnungen

Viele Empfänger einer anwaltlichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing fragen sich, wie ihre Adresse ermittelt wurde. Denn zunächst macht ja kein Nutzer einer Internet-Tauschbörse freiwillig Angaben zu seiner Identität bzw. gibt seine Adressdaten an. Dennoch wird die urheberrechtliche Abmahnung an den richtigen Adressaten gerichtet.

Abmahnung Rechtsanwälte Baumgarten Brandt wegen Film in Tauschbörse

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte aus Berlin

Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt aus Berlin verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Den Abmahnungsempfängern wird zur Last gelegt, dass über ihre Internetanschlüsse urheberrechtlich geschütztes Material in rechtswidrigerweise zur Verfügung gestellt worden sei. Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt nimmt insofern Bezug auf IP-Adressen,welche sich dem jeweiligen Abmahnungsadressaten zuordnen lassen sollen.

Abmahnung Nümann+Lang Rechtsanwälte wegen Filesharing

Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe

Nümann + Lang Rechtsanwälte zählen zu den bekannteren Anwaltskanzleien, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen (Filesharing) aussprechen. Die Rechtsanwälte Nüman + Land haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Abmahnungen versendet. Es handelt sich um eine erfahrene und spezialisierte Kanzlei im Bereich Filesharing.

Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte wegen Computerspiel Filesharing in Tauschbörsen

Filesharing Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe

Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung von Computerspiel in Tauschbörsen durch Schutt Waetke Rechtsanwälte: Abgemahnt wurden durch die Schutt Waetke Rechtsanwälte Internetnutzer, welche Software in Internet-Tauschbörsen zum Upload bereitgestellt haben sollen. Die Schutt Waetke Rechtsanwälte sind in Karlsruhe ansässig, mahnen jedoch in Filesharing-Sachen bundesweit, nicht nur im Raum Karlsruhe, ab.

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Filesharing in Tauschbörsen – Hörbuch bzw. Film

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen in Sachen Filesharing ab

Eine der bekannteren Rechtsanwaltskanzleien im Bereich Filesharing Abmahnungen ist die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist in München ansässig, mahnt jedoch in Filesharing-Angelegenheiten bundesweit ab. Die Waldorf Frommer Anwälte, die in der Vergangenheit als Waldorf Anwälte auftraten, haben durch ihre Abmahntätigkeit im Internet zwischenzeitlich ziemliche Bekanntheit erreicht.

Abmahnung U + C Rechtsanwälte Urmann und Collegen

Abmahnung U+C Rechtsanwälte aus Regensburg

Auch die Rechtsanwaltskanzlei U+C (Rechtsanwälte Urmann und Collegen) versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen. Die Rechtsanwäte U + C haben ihren Sitz in Regensburg, sind jedoch bundesweit im Bereich Filesharing Abmahnungen tätig. Bis Mitte des Jahres 2008 firmierte Rechtsanwälte U+C als KUW Anwälte, ebenfalls in Regensburg.

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte wegen Filesharing

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Hamburg

Die Rasch Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Rasch) mahnen bereits seit einigen Jahren Nutzer von Tauschörsen ab. Die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Rasch hat ihren Sitz in Hamburg, mahnt jedoch bundesweit wegen Filesharing ab. Den Abmahnungsadressaten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss wäre urheberrechtlich geschütztes Material getauscht worden. Hiedruch wären die Rechte der durch die Hamburger Kanzlei vertretenen Mandantschaft verletzt worden.

Filesharing Abmahnungen: Welche Rechtsanwälte mahnen was ab?

Abmahnungen wegen angeblich urheberrechtswidrigem Filesharing (Nutzung sogenannter Tauschbörsen) sind zwischenzeitlich zum Massenphänomen geworden. Immer mehr Internetnutzer sehen sich Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt.

Nicht immer hat man Lust auf Urheberrecht

Da man nicht immer Lust auf Inhalte rund um Urheberrecht und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben kann, nachfolgend einige Seiten, die man auch besuchen kann. Auf den Seiten geht es nicht zwingend um urheberrechtliche Themen oder Abmahnungen. Bisweilen handelt es sich um Seiten, die interessant erscheinen oder einfach nur verlinkt werden wollen.

Filesharing Urteil AG Frankfurt – Bei Pauschalhonorar keine Gebühren nach RVG, Urteil vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09-78

AG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2010, Az.:  31 C 1078/09-78: Filesharing Urteil: Abmahnende Anwaltskanzlei muss die Entstehung von Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Einzelfall darlegen. Pauschale Erstattung nach den Gebührensätzen des RVG  nicht möglich.

Filesharing Urteil Beschwerderecht Auskunftsverfahren Urteil OLG Köln Az. 6 W 82/10

Filesharing Urteil OLG Köln vom 05.10.2010 – Az.: 6 W 82/10
Beschwerderecht im Auskunftverfahren bei Filesharing bzw. Tauschbörsennutzung

OBERLANDESGERICHT KÖLN

Beschluss

Aktenzeichen: 6 W 82/10

Verkündet am: 05.10.2010

AG Frankfurt a.M. – Kostenerstattung Filesharing 150,00 Euro – Az. 31 C 1078/09-78

AG Frankfurt a.M. Urteil v. 29.01.2010 – Az. 31 C 1078/09-78 Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung i.H.v. 150,00 Euro
AG FRANKFURT AM MAIN

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: 31 C 1078/09-78

Urheberrechtsverletzung durch Übernahme von Bildern

Nach dem Urheberrechtsgesetz sind neben Texten als sog. Sprachwerke (Stichwort: Content-Klau) auch Bilder als Lichtbilder oder Lichtbildwerke dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Wenngleich nicht jedes Foto automatisch Urheberrechtsschutz genießt, wird im Regelfall auch bei von Privatpersonen aufgenommenen „Schnappschüssen“ oder einfachen Produktfotos von geschützten Lichtbildern auszugehen sein.

Abmahnung Urheberrecht: Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

Beinahe in jedem Fall einer Urheberrechtsverletzung im Internet wird sich der Abgemahnte neben einem Unterlassungs- Auskunftsanspruch einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sehen. Bei der Schadensberechnung im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen ist dabei zu berücksichtigen, dass der Verletzte die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruch grundsätzlich auf drei unterschiedliche Arten berechnen kann.

Abmahnung erhalten – was tun?

Regelmäßig wird der juristische Laie von dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnungen überrascht sein und sich angesichts sehr kurzer Fristen mit der Abwicklung der Angelegenheit bisweilen überfordert fühlen. Gleichwohl wird es in den seltensten Fällen zu empfehlen sein, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, die Sache “aussitzen“ zu können.

Abmahnung Contentklau – Urheberrechtliche Abmahnung wegen der Übernahme von Texten und / oder Bildern

Das Internet lädt zur Übernahme von Inhalten Dritter auf die eigene Webseite geradezu ein. Texte und Bilder können binnen Sekunden kopiert und online gestellt werden. Insoweit verwundert es nicht, dass es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bilder und Texten im Internet gehäuft zu urheberrechtlichen Abmahnungen kommt.

Abmahnung Filesharing – Urheberrechtliche Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen wegen der Nutzung von Tauschbörsen wird dem Abgemahnten der illegale der Upload und / oder Download von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörsen vorgeworfen. Abgemahnt wird die Nutzung von Tauschbörsen in Bezug auf Musikstücke, Hörbücher, Filme oder Software. Bei den meisten Filesharing Abmahnungen handelt es sich um an eine Vielzahl von Personen versendete Abmahnungsschreiben identischer Natur einschlägiger Anwaltskanzleien.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet – Was wird abgemahnt?

Grundsätzlich kann der Rechteinhaber immer dann eine Abmahnung aussprechen, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die erforderlichen Rechte in einer in das Urheberrecht eingreifenden Weise genutzt wird. Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Internet geht es im Wesentlichen um Fälle, in denen urheberrechtliche geschützte Werke ohne die erforderlichen Rechte im Internet öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Dabei kommt es gehäuft zu Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung (Filesharing-Abmahnung) und wegen der Übernahme von Texten und / oder Bildern in die eigene Website.

Einräumung von Nutzungsrechten – Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte

Zunächst stehen allein dem Urheber eines Werkes sämtliche aus der Urheberschaft abgeleiteten Rechte zu. Allein dem Urheber als geistigem Schöpfer soll es obliegen, über die Nutzung des Werkes zu entscheiden und dieses wirtschaftlich auszuwerten, also zu Geld zu machen.

Wer kann wegen Urheberverletzung abmahnen lassen oder abgemahnt werden?

Der Urheberrechtsschutz gewährt dem Urheber weitreichende Rechte. Es handelt sich insoweit um eine absolute Rechtsposition, welche zunächst einmal gegenüber jedermann Wirkung entfalten kann. Im Gegensatz zu den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, welche zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, also im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern ausgesprochen werden, können insbesondere auch Privatpersonen wegen der Verletzung des Urheberrechts abgemahnt werden.

Wie weit reicht der Urheberrechtsschutz?

Das Urheberrecht gilt als sogenanntes absolutes Recht, wirkt also grundsätzlich gegenüber jedermann. Das bedeutet, dass der Urheber eines geschützten Werkes seine aus der Urheberschaft abgeleiteten Rechte grundsätzlich zunächst einmal gegenüber jedermann geltend machen kann, der diese Rechte verletzt.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Da es im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets so leicht ist, Inhalte jederzeit zu kopieren und zu veröffentlichen (Stichwort: „copy & paste“), herrscht bisweilen noch die Ansicht, dass die Übernahme eines Fotos oder eines Textes im Internet schon nicht so schlimm sein könne. Schließlich ist kaum ein Aufwand erforderlich, die Inhalte zu übernehmen.

Massenphänomen Urheberrechtsverletzung

Die technischen Möglichkeiten des Internet machen es dem Nutzer leicht, Inhalte über Webseiten einer weltweiten Gemeinde von Internetnutzern zugänglich zu machen. Über Suchmaschinen lassen sich in Sekundenschnelle Informationen zu fast jedem beliebigen Thema finden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte können ohne großen Aufwand kopiert und an anderer Stelle im World Wide Web veröffentlicht werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte fremder Websites können mit wenigen Klicks in die eigene Website übernommen werden. Im Zeitalter von Breitbandanschlüssen ist es technisch kein Problem mehr, auch große Datenmengen mit wenigen Klicks über das Internet zu verbreiten. Teilnehmer an Peer-to-Peer Netzwerken tauschen bisweilen ganze Musik-, Film- und Softwaresammlungen untereinander aus. Es verwundert daher nicht, dass es aufgrund der technischen Möglichkeiten im Internet vermehrt zu Urheberrechtsverletzungen und den damit einhergehenden Abmahnungen kommt. Bei einer Abmahnung wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzung fordert der Abmahner, z.B. der Urheber, den Verletzer auf, die rechtsverletzende Handlung zukünftig zu unterlassen. Regelmäßig liegt einer Abmahnung eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Insofern handelt es sich um einen Vertrag, mit welchem sich der Abgemahnte verpflichten soll, bei zukünftigen gleichgelagerten Verstößen eine sogenannte Vertragsstrafe an den Rechteinhaber zu bezahlen. Meist handelt es sich bei den Vertragsstrafen, die solche vorgefertigten Unterlassungerklärungen vorsehen, um Beträge in Höhe von 5000 Euro aufwärts. Ein gängiger Rat unter im Urheberrecht tätigen Anwälten lautet, eine solche Unterlassungserklärung nicht übereilt und unegprüft zu unterschreiben. Denn is die Erklärung erst einmal unterschrieben, fällt bei wiederholten Verstößen eine Vertragsstrafe sehr schnell an.