Abmahnung erhalten – was tun?

Regelmäßig wird der juristische Laie von dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnungen überrascht sein und sich angesichts sehr kurzer Fristen mit der Abwicklung der Angelegenheit bisweilen überfordert fühlen. Gleichwohl wird es in den seltensten Fällen zu empfehlen sein, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, die Sache “aussitzen“ zu können.

Oftmals wird der Abmahner bei fruchtlosem Ablauf der in dem Abmahnungsschreiben gesetzten Frist unmittelbar gerichtliche Hilfe, beispielsweise durch Erwirken einer einstweiligen Verfügung in Anspruch nehmen. Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, mit welchem dem Abgemahnten das abgemahnte Verhalten für die Zukunft verboten werden kann. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung entstehen weitere Kosten, nämlich Anwalts- und Gerichtskosten, die, sofern die Verfügung berechtigterweise ergangen ist, von dem Abgemahnten zu tragen sind. Auch wenn der Schritt zum Anwalt wegen der vermeintlichen hohen Kosten schwer fallen mag, empfiehlt es sich daher, jede Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Einem Rechtsanwalt wird es im Fall einer berechtigten Abmahnung durch geeignete rechtliche Schritte gelingen, den Schaden zu begrenzen und eine Ausweitung der Angelegenheit zu verhindern. Zudem können mit entsprechender Argumentation oftmals noch im Nachhinein die von der Gegenseite geltend gemachten Rechtsanwaltskosten reduziert werden. Ist die Abmahnung dagegen unberechtigt erfolgt, wird sie der Rechtsanwalt als solche zurückweisen und gegebenenfalls die dem Abgemahnten durch die Abmahnungen entstandenen Kosten bei der Gegenseite geltend machen. Dies ist jedoch nicht in allen Konstellationen möglich. Hier ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Spätestens nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung jedoch sollte bei Abmahnungen unverzüglich gehandelt und der abgemahnte Verstoß abgestellt werden. Wird der Verstoß nicht abgestellt, drohen weitere Kosten durch die Beantragung von Ordnungsmitteln; mitunter sogar Ordnungshaft. Wird nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung nicht adäquat reagiert, droht die Gefahr weiterer Kosten durch die Erhebung einer Hauptsacheklage und / oder durch weitere anwaltliche Schritte der Gegenseite. Einem spezialisierten Rechtsanwalt wird es nicht selten gelingen, die Aufhebung eines im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig erlassenen Verbotes, beispielsweise wegen formeller Gründe, zu erwirken. Bei einer berechtigten Verfügung wird es ihm gelingen, durch geeignete Schritte die Entstehung weiterer Kosten zu vermeiden.

Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es im absoluten Regelfall nicht ausreichen wird, das abgemahnte Verhalten lediglich abzustellen oder zu beteuern, den Verstoß künftig nicht zu wiederholen.

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