Ed Hardy Abmahnung –Abgemahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch Angebot von Ed Hardy Produkten auf eBay

Trendlabel Ed Hardy

„Ed Hardy“ ist ein Modelabel, das von US-Tattoo-Künstler Donald Ed Hardy und dem aus Frankreich stammenden Modedesigner Christian Audigier gegründet wurde. Nach geschickter Werbekampagne hat das Label zwischenzeitlich auch den deutschen Massenmarkt erobert. Nachdem zunächst nur zahlreiche US-amerikanische Stars und Sternchen Ed Hardy Produkte zur Schau trugen, finden die mit auffälligen Drucken versehenen Produkte nunmehr auch in Europa reißenden Absatz. Es verwundert daher nicht, dass Ed Hardy Textilien auch auf eBay und anderen Internethandelsplattformen rege gehandelt werden. Doch für Verkäufer von vermeintlichen Ed Hardy Produkten auf eBay kann der Handel mit den auffälligen Textilien zu einer unangenehmen Überraschung, nämlich Post vom Anwalt führen.

Abmahnung wegen des Angebots von Ed Hardy Produkten auf eBay

In den letzten Jahren sahen sich zahlreiche eBay-Verkäufer einer kostenpflichten Abmahnung ausgesetzt, wenn sie vermeintliche Ed Hardy Produkte auf eBay zum Verkauf anboten. Dabei wurden nicht nur gewerbliche eBay Händler abgemahnt, sondern auch Privatverkäufer. Die wegen des Angebots von Ed Hardy Produkten Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die entstandenen Anwaltskosten begleichen. Da dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch ein hoher Gegenstandswert beigemessen wird, betragen die Abmahnkosten regelmäßig über 1000 Euro. Gerade für kleinere eBay-Händler und Privatverkäufer eine hohe finanzielle Belastung.

Ed Hardy Abmahnung – Wer und was wird abgemahnt?

Wie bereits beschrieben sehen sich neben gewerblichen eBay-Händlern auch Privatverkäufer auf eBay Abmahnungen wegen des Angebots vermeintlicher Ed Hardy Produkte ausgesetzt. Dies hat zum Hintergrund, dass die Rechteinhaber neben Markenverletzungen auch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Während Markenverletzungen grundsätzlich nur im geschäftlichen Verkehr, also bei Verkäufern mit gewerblichem Hintergrund, stattfinden können, kann wegen Urheberrechtsverletzung grundsätzlich jedermann abgemahnt werden.

Abmahnung wegen Markenverletzung erfordert „Handeln im geschäftlichen Verkehr“

Von den Rechteinahbern werden unter anderem eBay-Verkäufer wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt, wenn sie gefälschte Ed Hardy Produkte zum Verkauf anbieten. Daneben wird das Angebot sogenannter „nicht erschöpfter Ware“ abgemahnt. Bei „nicht erschöpfter Ware“ handelt es sich um solche Produkte, die ohne die Einwilligung des Rechteinhabers erstmalig im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht wurden. Die Abmahner stützten sich hier auf die von eingetragenen Marken abgeleiteten Rechte. So kann der aus der Marke Berechtigte bei einer Markenverletzung Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen. Da allerdings nur solche eBay-Verkäufer wegen Markenverletzung abgemahnt werden, die im geschäftlichen Verkehr handeln, betreffen die Ed Hardy Markenabmahnungen nur solche Händler, die einen gewerblichen Hintergrund haben. Dabei ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass der Verkäufer auf eBay einen gewerblichen Status hat oder seine Einkünfte versteuert und ein Gewerbe angemeldet hat. Eine Abmahnung wegen Markenverletzung kann auch solche Verkäufer von Ed Hardy Produkten treffen, die aufgrund von Art und Umfang ihrer Verkäufe als Unternehmer betrachtet werden und deshalb „im geschäftlichen Verkehr“ handeln.

Ed Hardy Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung betrifft auch Privatverkäufer auf eBay

Echte Privatverkäufer können regelmäßig nicht wegen Markenverletzung durch den Verkauf von Ed Hardy Produkten abgemahnt werden. Allerdings können Privatverkäufer sehr wohl von begründeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung betroffen sein. Die Abmahner argumentieren nämlich, dass die auffälligen Ed Hardy Grafiken urheberrechtlich geschützt seien. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne die erforderlichen Rechte jedoch nicht verbreitet und / oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Geschieht dies, beispielsweise über das Angebot und den Verkauf eBay, so kann der Rechteinhaber nach urheberrechtlichen Vorschriften Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz fordern. Und da Urheberrechtsschutz, anders als der Markenschutz, grundsätzlich gegenüber jedermann gewährt wird, sind von urheberrechtlichen Abmahnungen neben gewerblichen eBay Händlern auch Verbraucher betroffen.

Gerade Verbraucher sollten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sorgfältig prüfen

Allerdings gilt wie immer, dass Abmahnungen sorgfältig juristisch geprüft und einer im Einzelfall passenden Lösung zugeführt werden sollten. Häufig sind die geforderten Abmahnkosten übersetzt und die den Abmahnungen beiliegenden vorgefertigten Unterlassungserklärungen zum Nachteil des Abgemahnten formuliert. Das kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Gerade aber Verbraucher, also Privatverkäufer auf eBay, sollten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung sorgfältig prüfen lassen. Nicht immer beispielsweise wurden – gerade bei ausländischen Künstlern –den Abmahnern ausreichende Rechte eingeräumt oder kann eine ausreichende Rechteeinräumung bewiesen werden. Ferner sind die gegenüber Verbrauchern geltend gemachten Abmahnkosten nicht selten zu hoch. Es lohnt sich daher, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dann kann für den Einzelfall festgestellt werden, ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen und ob sinnvollerweise eine außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Klärung angestrebt werden sollte.

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