Abmahnung von StockFood GmbH wegen Bildnutzung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Neben Getty Images und Masterfile jetzt auch Bildagentur Abmahnungen durch StockFood GmbH

Neben den Bildagenturen Getty Images und Masterfile werden nun auch durch die Bildagentur StockFood GmbH Abmahnungen wegen der Nutzung von Bildern im Internet verschickt. Wie Getty Images und Masterfile bedient sich auch die Bildagentur StockFood GmbH der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München, um die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aussprechen zu lassen. In den Anwaltsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Anwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Gerade wenn die Verwendung mehrerer Bilder abgemahnt wird, sehen sich die Abgemahnten ganz erheblichen Forderungen ausgesetzt, die schnell ein ruinöses Ausmaß annehmen können.

Schadensersatz wird im Wege der Lizenzanalogie berechnet

Werden Fotos beziehungsweise Bilder im Internet ohne die erforderlichen Rechte veröffentlicht, macht sich der Bildnutzer regelmäßig schadensersatzpflichtig. Der dadurch in seinen Rechten Verletzte, wie beispielsweise der Fotograf oder eine Bildagentur, kann vom Nutzer des Bildes Schadensersatz verlangen. Der Verletzte kann den Schadensersatz dabei unter anderem im Wege der Lizenzanalogie berechnen. Lizenzanalogie bedeutet, dass als Schaden ein Betrag in Ansatz gebracht wird, den ein Nutzer bei ordnungsgemäßer Lizenzierung als Lizenzgebühr hätte entrichten müssen. Oftmals wird hier großzügig und mit Zuschlägen gerechnet, da der Verletzer nicht besser stehen soll als derjenige, der ordnungsgemäß lizenziert. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München bringen regelmäßig die Lizenzgebühren als Schaden in Ansatz, die der Bildnutzer bei ordnungsgemäßer Lizenzierung bei StockFood angeblich hätte entrichten müssen. Dadurch kommen bei der Verwendung einiger Bilder schnell Schadensersatzforderungen von mehreren tausend Euro zusammen.

Was tun bei Abmahnung von StockFood GmbH durch Waldorf Frommer?

Wie immer bei anwaltlichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gilt, dass diese ernst genommen werden sollten. Wird bei Abmahnung wegen der Nutzung von Bildern nicht oder nicht richtig reagiert, können sehr schnell weitere Kosten entstehen. Denn grundsätzlich kann der Abmahner unmittelbar nach fruchtlosem Ablauf der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies geschieht meist durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Mit der einstweiligen Verfügung wird dem Bildnutzer einstweilen gerichtlich untersagt, die Bilder weiter zu nutzen. Die durch das gerichtliche Verfahren weiter entstandenen Kosten muss der Bildnutzer bei einer begründeten und berechtigten Abmahnung zusätzlich zu den Abmahnkosten tragen. Allerdings werden gerade bei Abmahnungen von Bildagenturen häufig Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten geltend gemacht, die überzogen scheinen. Auch ist nicht in allen Fällen nachgewiesen, dass die Bildagentur tatsächlich die zu einer erfolgreichen Abmahnung erforderlichen Rechte innehat. Ferner sollte man äußerste Vorsicht bei der Unterschrift von den Abmahnungsschreiben beiliegenden vorgefertigten Unterlassungserklärungen walten lassen. Diese beinhalten häufig Formulierungen, die rechtlich zur Vermeidung gerichtlicher Schritte nicht erforderlich sind, sich aber unmittelbar zuungunsten des Abgemahnten auswirken. Es ist daher regelmäßig sinnvoll, als rechtlicher Laie nach einer Abmahnung wegen der Verwendung von Bildern einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt kann die Angelegenheit adäquat und unter Berücksichtigung der Interessen des Abgemahnten abwickeln.

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