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Abmahnung erhalten-was tun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wirft man Ihnen in einem anwaltlichen Abmahnungsschreiben vor, Sie hätten illegaler Weise Tauschbörsen im Internet genutzt? Dann geht es Ihnen, wie Hunderten anderen Internetnutzern, die auch alle eine Abmahnung erhalten haben. Immer mehr Inhaber eines Internetanschlusses sehen sich Abmahnungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien ausgesetzt. Diese schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätigen Anwaltskanzleien mahnen im Auftrag der Rechteinhaber die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten oder ergänzenden Leistungsschutzrechte oder sonstigen im Urheberrechtsgesetz gründenden Rechten ab. In den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird regelmäßig zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dies meist unter Setzung einer kurz bemessenen Frist, regelmäßig nur einigen Tagen. Daneben werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert, deren Höhe die Haushaltskasse häufig mehr als nur belasten kann. Die Abmahnungsschreiben enthalten ferner fast immer das Angebot einer außergerichtlichen Einigung gegen Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von einigen hundert Euro bis hin zu über tausend Euro.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Was tun?

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen? Was ist zu tun?

Zahlreiche Internet-Nutzer haben sich in den letzten Jahren einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet ausgesetzt gesehen. Besonders häufig kommt es zu Abmahnungen wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen. Diese Filesharing-Abmahnungen werden im Namen insbesondere der Film- und Musikindustrie durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zu Tausenden verschickt. Doch was tun, wenn eine Filesharing-Abmahnung im Briefkasten liegt?