Schlagwort-Archiv: ausschließliche Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an Foto einräumen

Fotos urheberrechtlich geschützt

Fotografien sind regelmäßig als Lichtbild oder Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Handelt es sich bei dem Foto lediglich um einen „Schnappschuss“ ohne besonderen gestalterischen Anspruch, kommt dem Foto dennoch regelmäßig gemäß § 72 UrhG Lichtbildschutz zu. Erreicht die Fotografie die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe, ist die Fotografie gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich obliegt es – von einigen Ausnahmen abgesehen – dem Fotografen als Urheber beziehungsweise Lichtbildner zu entscheiden, inwieweit die von ihm erstellte Fotografie von Dritten verwendet werden darf.