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Abmahnung Bild: OLG Köln reduziert Streitwert auf 3000 Euro

OLG Köln setzt Regelstreitwert bei Bilderklau neu fest

Für einige Aufmerksamkeit sorgt derzeit ein Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az: 6 W 256/11), der den Unterlassungsstreitwert bei urheberrechtswidriger Verwendung von Fotos (Fotoklau) im Internet zum Gegenstand hat.
Der Entscheidung liegt die unberechtigte Übernahme eines Produktbildes zu Grunde.

Nutzungsrechte an Foto einräumen

Fotos urheberrechtlich geschützt

Fotografien sind regelmäßig als Lichtbild oder Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Handelt es sich bei dem Foto lediglich um einen „Schnappschuss“ ohne besonderen gestalterischen Anspruch, kommt dem Foto dennoch regelmäßig gemäß § 72 UrhG Lichtbildschutz zu. Erreicht die Fotografie die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe, ist die Fotografie gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich obliegt es – von einigen Ausnahmen abgesehen – dem Fotografen als Urheber beziehungsweise Lichtbildner zu entscheiden, inwieweit die von ihm erstellte Fotografie von Dritten verwendet werden darf.

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Urheberrechtsschutz und Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Bildern im Internet

Im Internet lassen sich Bilder und Fotos in Sekundenschnelle auffinden und mit wenigen Klicks kopieren. Auch die Weiterveröffentlichung von aus dem Internet kopierten Bildes beziehungsweise Fotos ist kinderleicht und von jedermann zu bewerkstelligen. Jeden Tag werden tausendfach aus dem Internet übernommene Bilder und Fotos an anderer Stelle im Netz veröffentlicht. Teils geschehen diese Veröffentlichungen in rechtlich zulässiger Weise, beispielsweise soweit es sich um ordnungsgemäß unter Creative Commons lizenzierte Bilder handelt. In weiten Teilen ist die Übernahme von Bilder und Fotos aus dem Internet jedoch nach deutschen Urheberrechtsgesetz unzulässig. Dabei ist es regelmäßig unerheblich, welche Bilder beziehungsweise Fotos übernommen werden. Egal ob Produktbild, Schnappschuss, Familienfoto oder Tumbnail. Das Urheberrechtsgesetz schützt grundsätzlich sämtliche Bilder.