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Urheberrechtsschutz und Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Bildern im Internet

Im Internet lassen sich Bilder und Fotos in Sekundenschnelle auffinden und mit wenigen Klicks kopieren. Auch die Weiterveröffentlichung von aus dem Internet kopierten Bildes beziehungsweise Fotos ist kinderleicht und von jedermann zu bewerkstelligen. Jeden Tag werden tausendfach aus dem Internet übernommene Bilder und Fotos an anderer Stelle im Netz veröffentlicht. Teils geschehen diese Veröffentlichungen in rechtlich zulässiger Weise, beispielsweise soweit es sich um ordnungsgemäß unter Creative Commons lizenzierte Bilder handelt. In weiten Teilen ist die Übernahme von Bilder und Fotos aus dem Internet jedoch nach deutschen Urheberrechtsgesetz unzulässig. Dabei ist es regelmäßig unerheblich, welche Bilder beziehungsweise Fotos übernommen werden. Egal ob Produktbild, Schnappschuss, Familienfoto oder Tumbnail. Das Urheberrechtsgesetz schützt grundsätzlich sämtliche Bilder.

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Urheberrecht und Urheberrechtsschutz für Bilder im Internet

Mit Aufkommen der Neuen Medien und des Internets hat der urheberrechtliche Schutz für Bilder beziehungsweise Fotos im Internet stark an Bedeutung gewonnen. Die (zwischenzeitlich nicht mehr ganz so) neuen Technologien erlauben es, ohne großen Aufwand und ohne Qualitätsverlust Kopien des Originalbildes anzufertigen. Insbesondere im World Wide Web können Bilder in Sekundenschnelle gefunden, kopiert und anschließend mit wenigen Klicks im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu werden. Da Vervielfältigung und Veröffentlichung von Bildern und Fotos im Internet so unkompliziert möglich sind, stellt sich die Frage, wie es um das Urheberrecht bei Bildern im Internet überhaupt bestellt ist.