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Urheberrechtsschutz und Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Bildern im Internet

Im Internet lassen sich Bilder und Fotos in Sekundenschnelle auffinden und mit wenigen Klicks kopieren. Auch die Weiterveröffentlichung von aus dem Internet kopierten Bildes beziehungsweise Fotos ist kinderleicht und von jedermann zu bewerkstelligen. Jeden Tag werden tausendfach aus dem Internet übernommene Bilder und Fotos an anderer Stelle im Netz veröffentlicht. Teils geschehen diese Veröffentlichungen in rechtlich zulässiger Weise, beispielsweise soweit es sich um ordnungsgemäß unter Creative Commons lizenzierte Bilder handelt. In weiten Teilen ist die Übernahme von Bilder und Fotos aus dem Internet jedoch nach deutschen Urheberrechtsgesetz unzulässig. Dabei ist es regelmäßig unerheblich, welche Bilder beziehungsweise Fotos übernommen werden. Egal ob Produktbild, Schnappschuss, Familienfoto oder Tumbnail. Das Urheberrechtsgesetz schützt grundsätzlich sämtliche Bilder.

Abmahnung eBay Foto

Teure Abmahnungen wegen Fotoklau auf eBay

Jeder eBayer weiß, dass sich auf eBay Artikel, die mit einem oder mehreren Fotos illustriert wurden, meist besser verkaufen lassen als solche Artikel ohne Bild. Häufig werden daher die eBay-Artikel mit Bildern beziehungsweise Fotos versehen. Doch nicht immer hat man als eBay-Verkäufer ein passendes Produktbild zur Hand oder ausreichend Lust, ein Foto des Artikel zu machen. Da liegt es natürlich nahe, sich kurzer Hand bei einer bereits laufenden eBay-Auktion oder der Hersteller-Seite zu bedienen und ein fremdes Produktfoto in das eigene Angebot einzubinden. Doch ein solcher “Fotoklau” kann eine teuere Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Gerade auf eBay lässt sich beobachten, dass die Verwendung von fremden Fotos im eigenen eBay-Angebot regelmäßig anwaltlich abgemahnt wird. Eine solche Abmahnung kann bereits bei einem Foto Anwaltskosten von über 500 Euro brutto verursachen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 6 W 15/10) Neben den Kosten der Abmahnung muss dann unter Umständen auch noch der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geleistet werden. Das kann nochmals einige hundert Euro ausmachen.

Abmahnung Bilderklau eBay: Fremde Produkbilder auf eBay verwenden

Verwendung fremder Produktbilder auf eBay

Erfolgreiche eBay-Verkäufer setzen vor allem auch auf gute Produktbilder. Denn Produktbilder beeinflussen bei Verkäufen auf eBay die Höchstgebote nicht unerheblich. Doch nicht immer stellt der Hersteller beziehungsweise Großhändler passende Produktfotos zur Verfügung. Jeden Artikel selbst zu fotografieren ist jedoch ein erheblicher Aufwand, den man sich als eBayer gerade bei niedrigpreisigen Produkten gerne ersparen würde. Da verführt es schon, passende Produktbilder mit ein paar Klicks mal eben aus einer schon bestehenden eBay-Auktion zu übernehmen und im eigenen Angebot zu verwenden. Allerdings kann der “Bilderklau” auf eBay erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer “mal eben” Bilder aus einem anderen eBay-Angebot übernimmt, muss mit einer teuren Abmahnung und Schadensersatzforderungen rechnen.