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Unterlassungserklärung nach neuem Hamburger Brauch

Abmahnung wegen Filesharing in Internet-Tauschbörsen erhalten?

Nicht wenige Inhaber eines Internetanschlusses in Deutschland sehen sich einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. wegen der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten ausgesetzt. In den sogenannten Filesharing-Abmahnungen wird dem Abgemahnten regelmäßig vorgeworfen, dass eine über dessen Internetanschluss begangene Verletzung von Urheberrechten bzw. Leistungsschutzrechten protokolliert worden wäre und dessen Täterschaft daher vermutet werde. Vom Abgemahnten wird in der Abmahnung wegen Filesharing regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Es hat sich zwischenzeitlich im Netz herumgesprochen, dass die den Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen nicht blind unterschrieben, sondern zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden sollten.