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Rentnerin muss Abmahnkosten bezahlen (AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11)

Auch wer kein W-LAN nutzt und keinen Computer besitzt, muss mitunter Abmahnkosten bezahlen

Für Furore in der Blawgosphäre sorgt zurzeit ein Urteil des AG München vom 23.11.2011 (Az.: 142 C 2564/11), durch welches eine Rentnerin nach einer Filesharing-Abmahnung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt worden ist. Das Urteil hat es sogar auf die Seiten von Spiegel Online geschafft, wo sich ein ausführlicher Bericht dazu findet.