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Abmahnung pixelio.de: Abmahnung wegen widerrechtlicher Nutzung von Pixelio Bildern

Die Alternative zu teuren Bildagenturen: kostenlose Bilddatenbanken im Internet

Eine beliebte Alternative zu teuren Bildern von Bildagenturen sind Bilder aus kostenlosen Bilddatenbanken im Internet. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Internetportale, die mitunter sehr professionelle Bilder zur kostenlosen Nutzung anbieten. Ein Beispiel hierfür ist die Bilddatenbank pixelio.de. Laut Eigenwerbung handelt es sich bei pixelio.de um eine kostenlose Bilddatenbank. Als registriertes Mitglied kann man Bilder kostenlos in die Bilddatenbank hochladen sowie Bilder im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie der zugewiesenen Nutzungslizenz kostenlos verwenden. Vorgesehen ist nach den Nutzungsbedingungen neben einer rein redaktionellen Nutzung auch eine kommerzielle redaktionelle Nutzung. Hier fangen die Probleme jedoch an.

Rentnerin muss Abmahnkosten bezahlen (AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11)

Auch wer kein W-LAN nutzt und keinen Computer besitzt, muss mitunter Abmahnkosten bezahlen

Für Furore in der Blawgosphäre sorgt zurzeit ein Urteil des AG München vom 23.11.2011 (Az.: 142 C 2564/11), durch welches eine Rentnerin nach einer Filesharing-Abmahnung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt worden ist. Das Urteil hat es sogar auf die Seiten von Spiegel Online geschafft, wo sich ein ausführlicher Bericht dazu findet.