Abmahnung Rasch Rechtsanwälte wegen Filesharing

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Hamburg

Die Rasch Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Rasch) mahnen bereits seit einigen Jahren Nutzer von Tauschörsen ab. Die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Rasch hat ihren Sitz in Hamburg, mahnt jedoch bundesweit wegen Filesharing ab. Den Abmahnungsadressaten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss wäre urheberrechtlich geschütztes Material getauscht worden. Hiedruch wären die Rechte der durch die Hamburger Kanzlei vertretenen Mandantschaft verletzt worden.

Abmahnungen für Universal Music GmbH

Abmahnungen der Rasch Anwälte werden für die Universal Music GmbH ausgesprochen. Bekannt sind Abamhnungen im Bereich Musiktitel (mp3).
Wie die meisten Anwaltskanzleien, die gehäuft Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abmahnen, verwenden auch die Rechtsanwälte Rasch Standardschreiben, die bis auf geringe Änderungen, wie Namen, Adressen, IP-Adressen und bisweilen Musiktitel, im Wesentlichen inhaltsgleich verschickt werden. Es sind Abmahnungsschreiben bekannt, in denen es heisst, dass die proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing-Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft hätte. Die Überprüfung der Filesharing Systeme durch die proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH wäre im Auftrag der Mandantschft erfolgt. Soweit bekannt liegen den Abmahnungsschreiben der Rechtsanwälte Rasch vorformulierte Entwürfe einer Vergleichslösung zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheiten bei. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die Vergleichsangebote der Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg in Filesharing Angelegenheiten dem Abgemahnten immer zum Vorteil gereichen.

Bei Unsicherheiten in Bezug auf Abmahnungen Rechtsrat einholen

Bei Unsicherheiten sollte ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit der Überprüfung der durch die Rechtsanwälte Rasch ausgesprochenen Filesharing Abmahnung eingeschaltet werden. Unterlassungsverpflichtungen und die vorgeschlagenen Vergleiche, inkl. der insofern genannten Pauschalbeträge, sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.

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