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Einstweilige Verfügung nach Filesharing Abmahnung

Filesahring Abmahnung aussitzen?

Eine Filesharing Abmahnung, also eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen, enthält regelmäßig eine Frist innerhalb derer die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Diese Fristen sind sehr kurz bemessen und betragen häufig nach Zugang der Abmahnung nur noch wenige Tage. Ferner beinhalten die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig Zusätze, die es dem Abgemahnten nicht gerade leicht machen, die Erklärung wie gefordert abzugeben. So sind in den vorgefertigten Unterlassungserklärungen häufig eine Kostenübernahme sowie die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz vorgesehen. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung hingegen erfordert zumindest juristische Grundkenntnisse im Urheberrecht oder Bereitschaft und Zeit, sich solche anzueignen. Nicht wenige der Empfänger einer Filesharing Abmahnung spielen daher mit dem Gedanken, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben und die Sache auszusitzen.