Abmahnung wegen Download bei Youtube

Musik bei Youtube herunterladen

Das Herunterladen von Musikfiles und Videos bei Youtube ist beliebt. Insbesondere Musikliebhaber greifen nach zahlreichen Filesharing-Abmahnwellen auf Youtube als Quelle für Musik zurück. Es gibt kleine Software-Tools (mp3-Konverter), die die Songs aus Youtube-Musikvideos automatisiert als mp3-Datei abspeichern. Diese Musikdatei kann man dann später brennen oder auf dem mp3-Player abspielen. Nach den Abmahnwellen wegen Filesharing der vergangenen Jahre stellt sich jedoch die Frage, ob man auch wegen Downloads bei Youtube abgemahnt werden kann. Ob man sich wegen Youtube Downloads eine (begründete) Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung einhandeln kann, richtet sich im Wesentlichen danach, ob Youtube Downloads aus urheberrechtlicher Sicht legal sind oder nicht.

Sind Youtube Downloads legal?

Nach deutschem Recht ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob ein Download bei Youtube eine Urheberrechtsverletzung ist und man deswegen abgemahnt werden kann. Es sprechen sowohl Gründe für eine Urheberrechtsverletzung, als auch solche dagegen. Das Abspeichern des Musiktitels als Musikdatei auf dem heimischen Rechner stellt jedenfalls eine Vervielfältigungshandlung dar, die urheberrechtlich zunächst einmal relevant ist. Denn es gilt der Grundsatz, dass der Urheber eines Werkes entscheiden kann, wer sein Werk vervielfältigen darf und wer nicht. Allerdings wird im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) das Recht des Urhebers bzw. Rechteinhabers unter anderem insoweit eingeschränkt, als nach § 53 Abs 1 UrhG Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zulässig sind.

Die hier relevante Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG lautet (Hervorhebung durch den Autor):

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Ein entscheidender Punkt ist daher, ob Youtube-Videos als offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage angesehen werden müssen. Diese Frage ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da der Betreiber von Youtube (Google) jedoch mit zahlreichen Rechteinhabern Verträge hinsichtlich der Verwertung von Werken auf Youtube geschlossen hat und überdies unberechtigt veröffentlichte Videos auf Youtube immer wieder entfernt werden, sprechen gute Gründe dafür, bei auf der Videoplattform Youtube veröffentlichten Werken nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage auszugehen. Dies gilt umsomehr, soweit es sich um Musikvideos aus den „offiziellen“ Youtube-Channels der Rechteinhaber handelt.

Allerdings sind bei der urheberrechtlichen Bewertung des Dowloads von Youtube-Videos zahlreiche Aspekte noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Beispielsweise ist noch entschieden, inwieweit es sich auf die Zulässigkeit einer Privatkopie auswirkt, dass Videos lediglich die Tonspur entnommen, das Werk mithin verändert wird.

Kann man wegen Downloads bei Youtube abgemahnt werden?

Grundsätzlich kann derjenige, der sich in seinen absolut geschützten Rechten verletzt sieht, jederzeit eine Abmahnung aussprechen. Es obliegt dann dem Abgemahnten, gegen die möglicherweise unbegründete Abmahnung vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Allerdings muss die Wahrscheinlichkeit, dass die Identität von Nutzern, die Youtube-Videos herunterladen, anhand der IP-Adresse tatsächlich festgestellt werden kann, als (noch) sehr gering eingeschätzt werden. Abmahnungen wegen Downloads bei Youtube werden daher regelmäßig bereits an den tatsächlichen Möglichkeiten der Ermittlung der Nutzeridentität scheitern.

2 Gedanken zu „Abmahnung wegen Download bei Youtube

  1. youtube to mp3

    Ich kann da nur zustimmen. YouTube Videos zu konvertieren ist eine rechtliche Grauzone in Deutschland – es ist nicht verboten – nicht erlaubt – es wird einfach geduldet. Deshalb empfehle ich grundsätzlich Nutzern sogenannte Online Video Konverter wie z. B. music-clips.net zu verwenden und auf Software die installiert werden musst zu verzichten.

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    1. Sunset

      Sorry, aber der Satz „es ist nicht verboten – nicht erlaubt“ ist Unsinn. In einem Rechtsstaat ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt.

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