Contentklau kann teuer werden

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Contentklau

Wer „mal eben“ fremde Texte ohne die erforderlichen Rechte in die eigene Website übernimmt, umgangssprachlich einen Text klaut, kann sich ganz schnell einer teuren Abmahnung ausgesetzt sehen. Zwar sind nicht alle Texte urheberrechtlich geschützt, aber gerade bei längeren Texten auf Websites wird durch die Gerichte gerne die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe bejaht. Hinzu kommt, dass aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bei Abmahnungen im Internet es sich der Abmahner häufig aussuchen kann, bei welchem Gericht er seine Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung geltend macht.

Abmahnung wegen Textklau kann schnell über 1.000 Euro kosten

Eine Abmahnung wegen Texteklau kann schnell über 1.000 Euro kosten.
So wird unter blog.felser.de berichtet, dass das LG Köln bei der widerrechtlichen Übernahme von offensichtlich zehn Artikeln einen Streitwert in Höhe von 50.000 Euro angesetzt hat. (Den Kenner wird es wenig wundern, dass der Anspruch in Köln geltend gemacht wurde.) Bei einem Streitwert von 50.000 Euro ergibt sich als worst-case-Szenario (außergerichtliche Vertretung, zwei Instanzen in der Hauptsache) ein Gesamtkostenrisiko von über 17.000 Euro. Die Abmahnung schlägt mit 1.641,96 Euro brutto zu Buche. Hinzu kommen noch Schadensersatz und gegebenenfalls Auslagen. Contentklau kann daher ein teures „Vegnügen“ werden.

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