Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Zwischenzeitlich dürften zahlreiche Bundesbürger diesen oder einen ähnlichen Satz kennen:

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Denn derzeit spukt eine Zahl durchs Netz. Die Zahl 300.000. Dies ist nach einer Pressemitteilung von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. die Anzahl der IP-Adressen, die monatlich von den Antipiracy Firmen im Auftrag der Rechteinhaber aufgezeichnet werden. (Quelle: http://www.eco.de/verband/202_9137.htm). Vergegenwärtigt man sich weiter, dass augenscheinlich pro Monat und Provider seitens der Rechteinhaber zwischen 30.000 und 50.000 Auskunftsersuchen hinsichtlich dieser geloggten IP-Adressen erfolgen (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Streit-ueber-Quick-Freeze-von-TK-Daten-1097695.html), verwundert es nicht, wenn immer mehr Inhaber eines Internetanschlusses ein Anwaltsschreiben im Briefkasten vorfinden, auf dem es heißt: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dies ist allerdings kein Grund zum Verzweifeln. Inzwischen gibt es gute Hilfestellungen zu Filesharing-Abmahnungen im Netz und auch spezialsierte Rechtsanwälte, die die Abmahnung im Interesse des Abgemahnten zu einem vernünftigen Pauschalpreis abwickeln.

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