Filesharing Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung von Computerspiel in Tauschbörsen durch Schutt Waetke Rechtsanwälte: Abgemahnt wurden durch die Schutt Waetke Rechtsanwälte Internetnutzer, welche Software in Internet-Tauschbörsen zum Upload bereitgestellt haben sollen. Die Schutt Waetke Rechtsanwälte sind in Karlsruhe ansässig, mahnen jedoch in Filesharing-Sachen bundesweit, nicht nur im Raum Karlsruhe, ab.
Rechtsanwälte Schutt Waetke mahnen öffentliche Zugänglichmachung von Computerspielen in Tauschbörsen ab
Die Abmahnungen, die Schutt Waetke versendet, betreffen insbesondere Computerspiele und deren öffentliche Zugänglichmachung in Tauschbörsen. Konkret sollen über Tauschbörsen, sog Peer-to-Peer Netzwerke, beispielsweise die Computerspiele ‚Two Worlds‘ oder ‚Call of Juarez‘ heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload bereitgestellt worden sein. Peer-to-Peer Netzwerke (p2p Netzwerk) sind z.B. Torrent, Emule oder eDonkey. Zur Begründung der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird, wie bei Filesharing Abmahnungen üblich, auf protokollierte IP-Adressen verwiesen, die dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet können werden sollen. Die Schutt Waetke Rechtsanwälte verweisen insofern auf die Firma LOGISTEP AG, welche die in den Abmahnungen genannten Daten im Namen der Mandantschaft der Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe erhoben hat und beispielsweise Uploads bzw. Downloads der Computerspiele ‚Two Worlds‘ und ‚Call of Juarez‘ protokolliert haben will.
Unterlassungserklärung nicht voreilig abgeben
Auch hier gilt, wie bei allen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, dass die den Abmahnungsschreiben beiliegenden Unterlassungserklärungen nicht voreilig unterschrieben werden sollten. Es empfiehlt sich, die Sache juristisch zu prüfen. Nicht immer stellt sich die Rechtslage so eindeutig dar, wie dies in Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bisweilen versucht wird darzustellen. Auch die Beweislage ist nicht immer so eindeutig, wie dies in den Schreiben der abmahnenden Kanzleien behauptet wird.