Jeder ambitionierte Internetnutz hat sicher schon einmal im Zusammenhang mit dem Internet von Abmahnungen gehört. Ein weit verbreitetes Abmahnfeld ist neben dem Wettbewerbsrecht das Urheberrecht. Im Internetzeitalter werden Abmahnung und Urheberrecht häufig in einem Zug genannt.
Schon lange leben wir in einer Informationsgesellschaft. Das Internet hat sich als Massenmedium durchgesetzt. Informationen lassen sich in Bruchteilen von Sekunden aus dem Internet abrufen. Neue Inhalte können ohne großen Aufwand eingestellt werden. Tagtäglich sind im Netz der Netze neue Informationen verfügbar. Längst ist es der Nutzer gewohnt, im Internet Informationen schnell und vor allem kostenlos auffinden zu können. In diesem Zusammenhang wird jedoch gerne übersehen, dass es sich auch an den im Internet vermeintlich frei verfügbaren Inhalten „geistige Eigentumsrechte“ bestehen können, deren Verletzung schmerzliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. So sind beispielsweise im Internet publizierte Texte oder Fotos genauso einem Urheberrechtsschutz zugänglich, wie gedruckte Werke. Werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne die erforderlichen Rechte veröffentlicht oder weitergegeben, liegt eine Schutzrechtsverletzung vor. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann die Folge sein.