Rechtsanwälte Sasse und Partner mahnen wegen Filesharing ab
Auch die Anwaltskanzlei Sasse und Partner mahnt wegen Filesharing ab. In den Filesharing-Abmahnungen, die an die Nutzer von Internet-Tauschbörsen verschickt werden, werden Ansprüche wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke im Internet geltend gemacht. Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke werden Abgemahnte gemäß §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19a UrhG in Anspruch genommen.
Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen
Den Abgemahnten wird in den Abmahnungsschreiben bisweilen „Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Taushbörsen“ vorgeworfen. Die Kanzlei Sasse und Partner ist in Sachen Filesharing für die Senator Film Verleih GmbH tätig. Für die Senator Film Verleih GmbH wird beispielsweise Filesharing in Bezug auf das Filmwerk „Der Vorleser“ abgemahnt.
Filesharing-Abmahnungen in Bezug auf Filmwerke Musikalben
Die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt neben Abmahnungen in Bezug auf Filmwerke auch hinsichtlich des Anbietens von Musikalben in Tauschbörsen ab. So wird beispielsweise wegen Filesharing das Werk „Korn III – Remember who you are“ der Musikgruppe Korn abgemahnt. Mandantin ist die Roadrunner Records GmbH.
Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben
Wie immer gilt, dass die Abmahnungsschreiben wegen Filesharing beiliegenden Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote nicht ungeprüft unterschrieben werden sollten. Im Zweifel sollte bei Filesharing-Abmahnungen ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.