Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten – MDR greift Abmahnproblematik auf
Auch das Fernsehen greift einmal mehr die Filesharing Abmahnproblematik auf. Am 3.3.2011 wurde in der MDR Sendung ESCHER unter anderem über Abmahnungen wegen Filesharing berichtet. Der Beitrag kann hier in der ARD-Mediathek abgerufen werden: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=6639320 (ca. ab Minute 16:30). Den Eintrag auf der Internetseite zum Beitrag der Sendung findet man unter dem Titel „Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten“ hier: http://www.mdr.de/escher/vorschau/8293565.html.
IP-Adressen aus dem Internet und Tatvorwuf erfunden?
Im Beitrag wird zunächst aufgezeigt, wie man sich im Internet eine IP-Adresse verschaffen kann, die tatsächlich gerade vergeben ist. Dann wird jedoch der Eindruck vermittelt, die abmahnenden Kanzleien bzw. die Rechteinhabern würden sich möglicherweise für solche IP-Adressen die Klardaten (Name und Adresse des Anschlussinhabers) via Gerichtsbeschluss (§ 101 Abs. 9 UrhG) besorgen und dann möglicherweise wahllos an die Adressen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versenden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die abmahnenden Kanzleien keine Stellungsnahme zur Problematik abgeben würden.
Es sei an dieser Stelle betont, dass es hiesigerseits – außer diesem Urteil des OLG Köln vielleicht – keinen Anhalt für eine solche Vermutung gibt. Würden tatsächlich Abmahnungen wahllos an zuvor über RIPE-Abfragen „ermittelte“ IP-Adressen verschickt, wäre an den Vermutungen also tatsächlich etwas dran, wäre das allerdings ein Fall für die Staatsanwaltschaft und Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs.