Nur kurz, weil es im Gespräch gerade darum ging. Ja, die Einbindung fremder RSS-Feeds Dritter in die eigene Website kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Deshalb ist hier Vorsicht geboten, vorallem bei Feed-Aggregatoren, die selbst wiederum Feeds (hinsichtlich der Inhalte Dritter) anbieten. Bei der Einbindung von Feeds wird häufig von einem zu Eigen machen der Inhalte auszugehen sein, so eine Haftung als Täter gegeben ist. Dann helfen auch die Haftungsprivilegierungen des TMG bzw. der ecommerce-Richtlinie nicht weiter. Man kann also gegebenenfalls wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden, muss Schadensersatz zahlen und vorallem die (berechtigten) Abmahnkosten übernehmen. Es gibt zur Haftung wegen Urheberrechtsverletzung bei der Einbindung fremder Feeds auch ein Urteil des AG Hamburg aus dem Jahr 2010. Dort wurde die Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung festgestellt. Wird noch gepostet. Also Vorsicht bei der Einbindung von Feeds hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen.