Grundsätzlich kann der Rechteinhaber immer dann eine Abmahnung aussprechen, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die erforderlichen Rechte in einer in das Urheberrecht eingreifenden Weise genutzt wird. Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Internet geht es im Wesentlichen um Fälle, in denen urheberrechtliche geschützte Werke ohne die erforderlichen Rechte im Internet öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Dabei kommt es gehäuft zu Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung (Filesharing-Abmahnung) und wegen der Übernahme von Texten und / oder Bildern in die eigene Website.