Mit Urteil vom 08.10.2010 hat das LG Hamburg (Az.: 308 O 710/09) den Schadensersatz bei der Verbreitung von Musiktiteln über Tauschbörsen im dortigen Fall auf 15 Euro festgesetzt.
Es handelt sich insoweit um ein bemerkenswertes Filesharing-Urteil, als ein Schadensersatz von 15 Euro pro Musikstück im Vergleich zu der bisherigen Rechtsprechung, beipsielsweise des LG frankfurt a.M., relativ gering anmutet. Die Richter dses LG Hamburg stellten fest, dass die Zahlung einer fiktiven Lizentgebühr in Höhe von 15 Euro für die Verbreitung eines Musiktitels über Tauschbörsen angemessen sei. Die Richter des LG Hamburg nehmen in ihrem Urteil vom 08.10.2010 bei der Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr unter anderem Bezug auf den GEMA Tarif VR OD 5. Ob das Urteil, insbesondere die Bemessung des Schadensersatzes in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel, auch bei anderen Landgerichten Beachtung finden wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ein spannendes Filesharing Urteil des LG Hamburg.
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