Produktbeschreibung kopiert – Abmahnung kassiert?
Es kommt gerade auf Verkaufsplattformen wie eBay häufig vor, dass von Händlern oder Herstellern erstellte Produktbeschreibungen von Dritten übernommen werden. Verkäufer erstellen Artikelbeschreibungen bisweilen nicht selbst, sondern übernehmen die Produktbeschreibungen Dritter für die eigenen Angebote. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Übernahme von Produktbeschreibungen für eigene Artikel beispielsweise auf eBay zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen kann.
Verletzung des Urheberrechts durch Übernahme von Produktbeschreibung
Damit das Kopieren von Produktbeschreibungen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, muss der Produktbeschreibung Urheberrechtsschutz zukommen. Urheberrechtlich geschützt ist eine Artikelbeschreibung dann, wenn ihr die für Werkcharakter erforderliche Schöpfungshöhe, d.h. ein gewisses Maß an individueller Kreativität und Originalität zukommt. Wann und ob dies für Artikelbeschreibungen der Fall ist, kann nicht pauschal gesagt werden und ist in der Rechtsprechung auch nicht unumstritten. Nicht jede Übernahme einer Artikelbeschreibung stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar.
Gewöhnliche Produktbeschreibungen grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt
Das Landgericht Stuttgart beispielsweise hat mit Urteil vom 04.11.2010, Az. 17 O 525/10 Urheberrechtsschutz für Artikelbeschreibungen in einem Onlineshop für Roben abgelehnt. Das Gericht argumentiert, dass den dort verwendeten Artikelbeschreibungen der Urheberrechtsschutz verwehrt bleiben müsse, da andernfalls anderen Markteilnehmern die Verwendung identischer oder fast identischer Formulierungen dauerhaft untersagt wäre und eine Textbeschreibung der Waren anderen Anbietern nicht mehr möglich wäre.
Urheberrechtsschutz für suchmaschinenoptimierte Produktbeschreibung bejaht
Das Landgericht Köln hingegen hat für eine Artikelbeschreibung die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe bejaht. Das Gericht stellte fest, dass die Produktbeschreibungen einer Webseite urheberrechtlich geschützt sein sollen, wenn die betreffende Seite aufgrund sprachlicher Optimierung bei einer Suchanfrage unter den ersten Suchergebnissen gelistet wird (LG Köln, Urteil vom 06.04.2011, Az. 28 O 900/10). Mit Beschluss vom 02.05.2011, Az. 33 O 267/11, hat das LG Köln diese Rechtsprechung erneut bestätigt.
Fazit: Auch bei der Übernahme von Produktbeschreibungen steht Urheberrechtsverletzung im Raum
Auch wer beispielsweise auf eBay vermeintlich banale Beschreibungen von Produkten kopiert, muss damit rechnen, wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden. Allerdings stellt nicht jede Übernahme eines Textes zwingend eine Verletzung des Urheberrechts dar. Auch eine gute Positionierung in Suchmaschinen bedeutet nicht zwingend, dass einer Produktbeschreibung Urheberrechtsschutz wegen sprachlicher Optimierung für Suchmaschinen zukommt. Wie so oft kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.