Auch im Jahr 2011 werden wieder tausendfach Abmahnungen wegen Filesharing verschickt. Hier liegt beispielsweise eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das Album „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“ über dessen Internetanschluss im Internet zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sei. Gegenstand der Abmahnung sei damit eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“.
Die Rechtsanwälte Rasch bieten im namen ihrer Mandantschaft die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1200 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an.
Wie immer bei Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Materials ist bei der Abgabe von Unterlassungserklärungen Vorsicht angezeigt. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, die den Unterzeichner auf viele Jahre bindet. Bei erneuten Verstößen fallen dann schnell hohe Vertragsstrafen (mehrere tausend Euro) an.
Es empfiehlt sich daher, nach Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wegen der unerlaubten Verwertung des Musikalbums „Progress“ der Künstlergruppe „Take That“ zunächst fundierte juristische Beratung, sei es im Internet oder bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, einzuholen. So können risikoreiche Fehler bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.