Da es im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets so leicht ist, Inhalte jederzeit zu kopieren und zu veröffentlichen (Stichwort: „copy & paste“), herrscht bisweilen noch die Ansicht, dass die Übernahme eines Fotos oder eines Textes im Internet schon nicht so schlimm sein könne. Schließlich ist kaum ein Aufwand erforderlich, die Inhalte zu übernehmen.
Wer Inhalte frei zugänglich im Internet veröffentliche, nehme quasi in Kauf, dass diese von der weltweiten Netzgemeinde mitunter auch genutzt würden. Dabei wird jedoch übersehen, dass auch an den im Netz veröffentlichten Inhalten Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) bestehen kann und jede Übernahme geschützte Inhalte, wie beispielsweise Texten oder Fotos, zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, Schadensersatzansprüchen und mitunter einem Strafverfahren führen kann. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. So kann eine unbedacht im Internet begangene Urheberrechtsverletzung zu erheblichen Ärger führen und bisweilen viel Zeit, Geld und Nerven kosten. Es empfiehlt sich daher, Inhalte Dritter, wie beispielsweise Bilder, längere Texte, aber aber auch Stadtplanausschnitte oder Grafiken etc., nur mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers in die eigene Website zu übernehmen. Andernfalls droht in der Tat die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Rechteinhaber, wenn dieser die Urheberrechtsverletzung entdeckt und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt. Denn auch wenn es sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben scheint, gilt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.