Bedeutung der Unterlassungserklärung bei Urheberrechtsverletzungen
Wird das Urheberrecht und / oder ein ergänzendes Leistungsschutzrecht durch einen Dritten widerrechtlich verletzt, steht dem Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer zu (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG). Der Rechteinhaber kann von dem Urheberrechtsverletzer unter anderem verlangen, dass dieser die Rechtsverletzung in der Zukunft nicht wiederholt. Grundlage und Voraussetzung dieses Unterlassungsanspruches ist die sogenannte Wiederholungsgefahr, welche nach der Rechtsprechung des BGH wegen der vorausgegangenen Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet wird. Es wird also davon ausgegangen, dass der Urheberrechtsverletzer das Urheberrecht erneut widerrechtlich verletzen wird.
Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr entfallen
Entfällt die Wiederholungsgefahr jedoch, fehlt eine wesentliche Voraussetzung des Unterlassungsanspruches. Der Unterlassungsanspruch kann dann nicht mehr durchgesetzt werden. Die Wiederholungsgefahr kann jedoch regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beseitigt werden. Wird aber eine ausreichend ernsthafte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, kann der Verletzte den Unterlassungsanspruch vor Gericht nicht mehr erfolgreich durchsetzen. Das Risiko einer teuren Unterlassungsklage wird durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung (nicht nur) im Urheberrecht also minimiert.
Unterlassungserklärung Urheberrecht: Risiko von Vertragsstrafen bei erneuten Verletzungen
Allerdings ist die urheberrechtliche Unterlassungserklärung kein Allheilmittel. Denn nach Abgabe der Unterlassungserklärung besteht das nicht unerhebliche Risiko, dass bei erneuten gleichgelagerten Verletzungshandlungen hohe Vertragsstrafen anfallen. Bei der Frage, in welchen Fällen und in welcher Höhe Vertragsstrafen anfallen, kommt es entscheidend darauf an, wie die Unterlassungserklärung genau formuliert ist. Wird eine Unterlassungserklärung beispielsweise auf eine Filesharing-Abmahnung hin bezogen auf sämtliche Werke und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abgegeben, können bei erneuten Filesharing-Aktivitäten die Vertragsstrafen schnell ein finanziell ruinöses Ausmaß annehmen.
Im Zweifel modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
Ergibt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass zur Reduzierung des Prozessrisikos eine Unterlassungserklärung erwogen werden sollte, sollte auf eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung zurückgegriffen werden. In einer modifizierten Unterlassungserklärung wird nur das erklärt, was juristisch erforderlich ist, um die Wiederholungsgefahr und damit das Risiko einer teuren Unterlassungsklage zu beseitigen.
Muster Unterlassungserklärung für Urheberrechtsverletzungen
Gute Muster einer Urheberrecht Unterlassungserklärung, z.B. Muster einer Filesharing Unterlassungserklärung, finden sich zwischenzeitlich im Netz. Auch hier im Blog wurde bereits ein Entwurf modifizierten Unterlassungserklärung vorgestellt. Zum Muster geht es hier: Muster Unterlassungserklärung Urheberrecht