Heiß diskutiert in Internetforen: Filesharing Abmahnungen
In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der (vermeintlichen) Nutzung von Internet-Tauschbörsen erheblich zugenommen. Zahlreiche Internet-Nutzer sehen sich einer oder mehrerer Filesharing-Abmahnungen ausgesetzt. Als rechtlicher Laie weiß man im Regelfall natürlich nichts mit den ellenlangen Ausführungen der abmahnenden Rechtsanwälte anzufangen. In den Abmahnschreiben wird regelmäßig auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen verwiesen und nicht zuletzt unter Fristsetzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird regelmäßig in Aussicht gestellt, die Angelegenheit gegen Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (z.B. 250 bis 1200 Euro) außergerichtlich zu beenden. Es verwundert daher nicht, wenn verunsicherte Abmahnungsempfänger Hilfe im Internet und dort in Internet-Foren suchen. In nicht wenigen Foren wird das Thema Filesharing-Abmahnung in seitenlangen Threads ausführlich diskutiert. Derjenige Nutzer, der sich die Mühe macht, sich durch die Threads durchzuarbeiten, bekommt die unterschiedlichsten Handlungsempfehlungen zu lesen. Von diesen Foren-Tipps zur Filesharing-Abmahnung sind einige sicherlich zutreffend. Andere jedoch sind nicht nur falsch, sondern für den Abgemahnten aus rechtlicher Sicht schlichtweg gefährlich.