Abmahnung U+C Rechtsanwälte aus Regensburg
Auch die Rechtsanwaltskanzlei U+C (Rechtsanwälte Urmann und Collegen) versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen. Die Rechtsanwäte U + C haben ihren Sitz in Regensburg, sind jedoch bundesweit im Bereich Filesharing Abmahnungen tätig. Bis Mitte des Jahres 2008 firmierte Rechtsanwälte U+C als KUW Anwälte, ebenfalls in Regensburg.
Abgemahnt wird Nutzung von Tauschbörsen in Bezug auf Filme
Die hier bekannten Abmahnungen durch U+C Urmann und Collegen betreffen den Download bzw. Upload von Filmen in Tauschbörsen. Nutzer von P2P (peer to peer) Netzwerken wird in den Abmahnungsschreiben vorgeworfen, durch den Download bzw. gleichzeitigen Upload von Filmen in Tauschbörsen die Rechte der Mandantschaft von UC Anwälte verletzt zu haben. Abmahnungsadressat ist regelmäßig der jeweilige Anschlussinhaber, welcher im gerichtlichen Auskunftsverfahren von dem Accessprovider mitgeteilt wurde.
Unterlassungserklärung nicht übereilt abgeben
Auch in den hier bekannten Filesharing Abmahnungen von U + C Anwälte aus Regensburg wird eine Unterlassungserklärung gefordert und regelmäßig die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung eines Pauschalbetrages angeboten.
Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass bei Abmahnungen bei der Unterzeichnung von vorgefertigten Unterlassungserklärungen Vorsicht geboten ist. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen, die Filesharing Abmahnungen beiliegen, enthalten oft Formulierungen, die sich später zum Nachteil des Abgemahnten auswirken können. Eine Unterzeichnung solcher Unterlassungserklärungen sollte daher, gerade im Filesharing-Bereich, nicht unüberlegt erfolgen. Gegebenenfalls sollten die Erklärungen im Bereich des rechtlich Möglichen zugunsten des Abgemahnten angepasst werden.
Pingback: Was tun bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?