Abmahnung wegen Filesharing – Was tun?
„Was tun bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts?“ fragen sich derzeit zahlreiche Empfänger eines Abmahnungsschreibens der im Urheberrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, welche Nutzer von Tauschbörsen für die Musik- und Filmindustrie abmahnen. Was tun also, wenn einem ein urheberrechtliches Abmahnungsschreiben beispielsweise der Rechtsanwälte Rasch, Waldorf Frommer, Kornmeier & Kollegen oder U + C ins Haus flattert?
Wichting: Angelegenheit ernst nehmen und Ruhe bewahren
Jedem Abgemahnten, der fragt, was bei einer Abmahnung wegen Filesharing zu tun ist, kann eine treffende Antwort gegeben werden: Die Angelegenheit sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Ferner sollte Ruhe bewahrt und nicht überstürzt gehandelt werden. Insbesondere ist Vorsicht geboten bei den den Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen und Vergleichsangeboten. Denn diese enthalten häufig Formulierungen, die sich unmittelbar zum Nachteil des Unterzeichners auswirken, rechtlich jedoch nicht erforderlich sind. Wichtig ist, dass die in dem Abmahnungsschreiben gesetzten Fristen ernst genommen werden. Denn wird innerhalb der gesetzten Fristen nicht reagiert, besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei namens ihrer Mandantschaft eine einstweilige Verfügung erwirkt und / oder unmittelbar Hauptsacheklage einreicht. Es sollte ferner vermieden werden, sich gegenüber den spezialisierten Anwaltskanzleien in der Sache einzulassen. Denn häufig können Angaben, welche gegenüber den Rechtsanwälten unüberlegt am Telefon gemacht werden, später gegen den Abgemahnten oder dessen Angehörige verwendet werden. Es kann nur empfohlen werden, sich ausführlich zu informieren und gegebenenfalls einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann die Angelegenheit professionell im Interesse des Abgemahnten abwickeln.