Auf den Blogbeitrag zu den Abmahnungen der Bildagentur Masterfile hin teilte ein Kommentator netterweise mit, dass die österreichische Agentur von Masterfile, die ILLUSCOPE digital solution GmbH, nunmehr offensichtlich auch gegen unautorisierte Bildnutzung im Internet vorgeht.
Für die ILLUSCOPE digital solution GmbH sollen die Anwälte aus Wien tätig sein. Ob es tatsächlich so ist, dass die ILLUSCOPE digital solution GmbH mithilfe von Anwälten aus Wien Ansprüche wegen Bildnutzung geltend macht, ist nicht bekannt. Auf der englischsprachigen Website unter masterfile.com wird die ILLUSCOPE digital solution GmbH jedenfalls als „agent“ für Österreich geführt. Sofern es in der Sache Neuigkeiten gibt, wird hier im Blog gerne darüber berichtet werden.
Auch nach österreichischem Urheberrecht kann der Rechteinhaber gegen unautorisierte Bildnutzung vorgehen. Das Urheberrecht ist für Österreich im (österreichischen) Urheberrechtsgesetz geregelt. Wie das deutsche Urheberrecht geht auch das österreichische Urheberrecht vom Schöpfungsprinzip aus. Nach § 3 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes sind Lichtbildwerke explizit vom Urheberrechtsschutz umfasst. Ferner kennt auch das österreichische Urheberrecht verwandte Schutzrechte, welche auch Lichtbilder umfassen (vgl. 73 UrhG). Allerdings wird unter Anwendung österreichischen Rechts auch bei Alltagsfotografien eher von einem urheberrechtlichen Werkschutz, als von einem Lichtbildschutz auszugehen sein.
kann ich so bestätigen!
Von uns haben Gassauer-Fleissner im Namen einer Illuscope digital solutions GmbH für ein Foto 1.440,- EUR + 360 EUR Anwaltskosten verlangt.
Als Beweis haben sie “Reportdaten” vorgelegt, auf denen das Katalogbild Nr. xxx von Illuscope und das Foto auf unserer Website gegenübergestellt sind.
Das Foto wurde in 100% Größe aus dem Netz geladen, und in der Größe verändert (abgeschnitten), der Link ist heute tot.
Obwohl die Seite nur wenige Tage zu Testzwecken online war, um dem Auftraggeber diverse Ansichten und Eindrücke zu offerieren.
Interessant ist schon, daß sich eine namhafte RA-Kanzlei zum Handlanger einer dubiosen Firma macht.
Einfach mal recherchieren bezüglich ILLOSCOPE DIGITAL GMBH
Auch wir haben von Gassauer-Fleissner im Namen einer Illuscope digital solutions GmbH eine Rg und 2 Mahnungen über 1.440,– und 360,–
Anwaltskosten bekommen und dies ignoriert.
Heute haben wir einen Anruf der Anwaltskanzlei bekommen in dem uns mitgeteilt wurde, dass wir jetzt geklagt werden.
Meine Frage wäre ob Sie bezahlt haben?
Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen, da wir jetzt nicht wissen wie wir reagieren sollen.l
Mit freundlichen Grüssen
Habe heute auch eine Abmahnung über 1.440 + 360 bekommen, Frage an die beiden Herren weiter oben: was ist bei der Sache rausgekommen?
Besten Dank im Voraus!
Habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten, auch sind es 1.440 + 360 Euronen, welche die Gauner haben wollen!
Wie soll man sich jetzt verhalten?
Machen die einen sonst wirklich vor Gericht fertig?
Habe eben mit meinem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten: Man sollte zahlen – jeglicher Rechtsweg ist sinnlos.
Gauner halt..
mfg
Auch wir haben die besagte Abmahnung erhalten. Wir haben auf unserer Homepage für 4 Monate ein Bild veröffentlicht, das scheinbar Illuscope gehört. War uns zu dem Zeitpunkt der Veröff. nicht bewusst, da wir eine andere Bildquelle gefunden haben…
Wie auch immer kam der Brief. Der Betrag von 1.440 + 360 erschien uns überaus hoch und wir haben uns an die Wirtschaftskammer gewendet. Die hat unser Anliegen an eine zuständige Anwaltskanzlei weitergeleitet und uns geraten uns kooperativ zu zeigen sowie höflich um Fristaufschub zu bitten, damit unser Anwalt die Lage sichten kann.
Haben dann ein bisschen recherchiert und die Plattform der Firma Illuscope gefunden: masterfile.com. Dort war tatsächlich das Bild zu finden, das wir verwendet haben. Preise stehen dort aber nicht, die werden je nach Nutzungart- und dauer etc. berechnet. Habe natürlich um den Preis für unsere Art der Nutzung angefragt (Website in Ö, Unterseite, 6 Monate, low quality): 205€. Mit dem Strafzuschlag kommt man auf die doppelte Summe, also 410€. Unser Anwalt hat daraufhin ein Antwortschreiben an Gassauer Fleissner aufgesetzt, dass wir 410€ Strafe plus die unumgänglichen 360€ Anwaltskosten zu zahlen bereit sind. 45 Minuten (!) später kam das OK der Gegenseite. Die Sache ist somit aus der Welt und wir haben statt 1.800 nur 800 Euro bezahlt.
Wichtig ist also, herauszufinden, welche Kosten für den Nutzungszeitraum tatsächlich entstanden wären! Dann kann man entsprechend reagieren.
Hoffe, das hilft jemandem 🙂 lg
P.S. ärgerlich ist, dass der Brief sofort über einen Anwalt kommt und somit auch dafür Kosten zu tragen sind…