Abmahnung von den „Rechtsanwälten“ Dr. Kroner & Kollegen in Zusammenhang mit Megaupload
Mit den Ermittlungen rund um den Filehoster Megaupload und der Angst der Betroffenen vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen versuchen dreiste Abzocker derzeit Kasse zu machen. Unter dem Pseudonym Dr. Kroner & Kollegen werden Abmahnungen wegen Filesharing per E-Mail versendet. Bei den Betroffenen entsteht aufgrund der recht professionell gestalteten Abmahnungen der Eindruck, es handle sich tatsächlich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen. Tatsächlich ist eine solche Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen jedoch nicht existent. Es handelt sich um einen dreisten Bluff.
Betreff: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing
Die Betrüger versuchen dabei geschickt, auf den laufenden Abmahnungswellen wegen Filesharing mit zu schwimmen. So wurde in den Fake- Abmahnungen der „Anwälte“ Dr. Kroner & Kollegen offensichtlich gezielt die Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“ gewählt. Den Adressaten der „Abmahnungen“ wird eine Urheberrechtsverletzung in Zusammenhang mit dem Sharehoster Megaupload vorgeworfen. Den Betroffenen wird angeboten, die Angelegenheit außergerichtlich gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 149,50 Euro beizulegen. Zu diesem Zwecke solle die Zahlung an eine Volksbank Slovensko erfolgen. Aus der Sicht der Empfänger der Fake-Abmahnungen handelt es sich um ein Schnäppchen. Belaufen sich die Vergleichsbeträge in echten Filesharing Abmahnungen doch regelmäßig auf über 400 Euro. Auch die Kosten für die Einschaltung eines eigenen Anwalts nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung werden regelmäßig den Betrag von 149,50 Euro übersteigen. Vor diesem Hintergrund werden sicherlich zahlreiche Empfänger einer solchen Fake-Abmahnung der Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen, welche den Betrugsversuch nicht erkennen, versucht sein, den Betrag zu bezahlen.
Abmahnung Dr. Kroner & Kollegen wegen Megaupload eindeutiger Betrugsversuch: nicht bezahlen!
Bei den Abmahnungen von Dr. Kroner & Kollegen in Zusammenhang mit Megaupload handelt es sich jedoch um einen eindeutigen Betrugsversuch. Die Betroffenen können die E-Mails getrost ignorieren. Eine Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen existiert nicht. Die Abmahnungen sind nicht begründet. Zahlungen brauchen nicht geleistet zu werden. Betroffene können Strafanzeige erstatten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bereits zahlreiche Strafanzeigen vorliegen. Ermittlungen werden sicher schon geführt.
Achtung: Nicht jede Abmahnung wegen Filesharing sollte ignoriert werden
Es soll an dieser Stelle nochmals ausdrücklich klargestellt werden, dass es sich bei den Abmahnungen von Dr. Kroner & Kollegen eindeutig um Betrugsversuche handelt. Die „Abmahnungen“ können daher getrost ignoriert werden. Dies gilt jedoch in dieser Eindeutigkeit nicht für Abmahnungen wegen Filesharing, welche durch existierende Anwaltskanzleien ausgesprochen werden. Wird auf solche Abmahnungen nicht oder falsch reagiert, kann es zu gerichtlichen Schritten mit erheblichen Mehrkosten kommen. Im Zweifel sollte daher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden.