Teure Abmahnungen wegen Fotoklau auf eBay
Jeder eBayer weiß, dass sich auf eBay Artikel, die mit einem oder mehreren Fotos illustriert wurden, meist besser verkaufen lassen als solche Artikel ohne Bild. Häufig werden daher die eBay-Artikel mit Bildern beziehungsweise Fotos versehen. Doch nicht immer hat man als eBay-Verkäufer ein passendes Produktbild zur Hand oder ausreichend Lust, ein Foto des Artikel zu machen. Da liegt es natürlich nahe, sich kurzer Hand bei einer bereits laufenden eBay-Auktion oder der Hersteller-Seite zu bedienen und ein fremdes Produktfoto in das eigene Angebot einzubinden. Doch ein solcher “Fotoklau” kann eine teuere Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Gerade auf eBay lässt sich beobachten, dass die Verwendung von fremden Fotos im eigenen eBay-Angebot regelmäßig anwaltlich abgemahnt wird. Eine solche Abmahnung kann bereits bei einem Foto Anwaltskosten von über 500 Euro brutto verursachen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 6 W 15/10) Neben den Kosten der Abmahnung muss dann unter Umständen auch noch der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geleistet werden. Das kann nochmals einige hundert Euro ausmachen.
Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer auf eBay von Abmahnungen wegen Produktfotos betroffen
Normalerweise liest man von Abmahnungen auf eBay nur im Zusammenhang mit gewerblichen Händlern oder solchen “Privatverkäufern”, die ob des Umfangs und der Art ihrer Tätigkeit auf eBay nach der Rechtsprechung als Unternehmer zu qualifizieren sind. Dies hat zum Hintergrund, dass Abmahnungen wegen unlauteren Verhaltens im Wettbewerb (Wettbewerbsverstoß) üblicherweise nur solche eBayer treffen, die in geschäftlichem Ausmaß tätig sind. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (bzw. wegen Verletzung von Leistungsschutzrechten), beispielsweise wegen der Verwendung fremder Produktfotos, können aber jeden eBay-Verkäufer treffen. Denn grundsätzlich kann der Rechteinhaber (beispielsweise der Fotograf) entscheiden, wer seine Fotos auf eBay veröffentlichen darf und wer nicht. Wird von einem Verkäufer ein Foto ohne die erforderliche Einwilligung im Rahmen eines eBay-Angebots verwendet, kann sich der Rechteinhaber dagegen wehren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein privates oder gewerbliches eBay-Angebot handelt, in welchem das Produktfoto verwendet wurde.
Foto Abmahnung eBay: Unterlassungserklärung und Erstattung der Abmahnkosten
Der Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auf eBay sieht sich regelmäßig mindestens zweier Forderungen ausgesetzt. Erstens soll innerhalb einer meist sehr kurz bemessenen Frist von einigen Tagen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Mit einer solchen Erklärung will der Abmahner sicherstellen, dass zukünftig erneute gleichgelagerte Verletzungen seiner Rechte unterbleiben. Zweitens wird bei Abmahnungen durch einen Anwalt die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Wie bereits gesagt, können die Anwaltskosten schnell einen Betrag von über 500 Euro brutto erreichen. Ferner wird bei einer Abmahnung wegen Verwendung fremder Fotos auf eBay meistens noch Schadensersatz gefordert. Auch insoweit werden nicht selten dreistellige Beträge in Ansatz gebracht. Es empfiehlt sich dringend, eine solche Abmahnung wegen “Bilderklau” ernst zu nehmen. Dies gleich, ob die Abmahnung begründet scheint oder nicht. Denn wird innerhalb der Frist zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht oder falsch reagiert, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Abmahner gerichtliche Hilfe durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung in Anspruch nimmt. Dann entstehen weitere Kosten für Gericht und Rechtsanwalt, die erst einmal im Raum stehen und gegebenenfalls erstattet werden müssen. Gleichwohl kann aber – auch bei begründeten Abmahnungen – nur davon gewarnt werden, die der Abmahnungen beiliegenden Erklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Häufig enthalten diese Erklärungen Zusätze, die juristisch zur Vermeidung einer Unterlassungsklage in keiner weise erforderlich sind, sich aber sehr zu Ungunsten des Abgemahnten auswirken. Auch von einer übereilten Zahlung sollte abgesehen werden. Nicht selten sind die in einer Abmahnung wegen Bilderklau geltend gemachten Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen übersetzt oder zumindest verhandelbar. Wird jedoch eine vorgefertigte Unterlassungserklärung übereilt unterschrieben, kann es sein, dass solche Forderungen rechtsverbindlich anerkannt werden.
Bei Abmahnung wegen Bilderklau Rechtsanwalt einschalten
Es ist daher zu empfehlen, bei einer Abmahnung wegen “Bilderklau”, beispielsweise wegen der Verwendung eines fremden Produktfotos auf eBay, einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dies kostet zwar Geld, kann die Angelegenheit “Abmahnung” aber professionell abwickeln und insbesondere sicherstellen, dass keine überhöhten Schadensersatzbeträge und Abmahnkosten bezahlt und keine Knebelerklärungen unterschrieben werden.