Eine urheberrechtliche Abmahnung ist ein (anwaltliches) Schreiben, in welchen die Verletzung von Urheberrechten oder ausschließlicher Nutzungsrechten gerügt und zur Unterlassung der behaupteten Verletzung aufgefordert wird.
Der anwaltlichen Abmahnung liegt regelmäßig eine Kostennote des tätig gewordenen Rechtsanwalts bei, zu deren Ausgleich der Abgemahnte aufgefordert wird. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung belaufen sich nicht selten auf mehrere hundert Euro. Die Höhe der Abmahnkosten richtet sich nach dem Streitwert. Bei der Bemessung des Streitwertes das Interesse des Rechteinhabers am Unterlassen der behaupteten Urheberrechtsverletzung zu berücksichtigen. Dieses sogenannte Unterlassungsinteresse wird von Gerichten schnell mit mehreren tausend Euro je Rechtsverletzung bewertet. Regelmäßig werden in einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung neben dem Unterlassungsanspruch zusätzlich auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, welche bei der Bemessung des Streitwerts ebenfalls Berücksichtigung erfahren.