Getty Images Rechnung – Zahlungsaufforderung von der Bildagentur Getty Images bekommen?
Die Bildagentur Getty Images versendet an Homepage-Betreiber Rechnungen, in denen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Bildern geltend gemacht wird. Getty Images übernimmt als Bildagentur für Fotografen die wirtschaftliche Verwertung von deren Bildern. Getty Images ist daher grundsätzlich berechtigt, für ihre Fotografen Lizenzgebühren einzufordern. Diese Lizenzgebühren können im Rahmen einer Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung geltend gemacht werden. Allerdings scheinen die Beträge, die Getty Images für die Nutzung von Fotos im Internet nachträglich als Lizenzgebühr verlangt, bisweilen sehr hoch. Bei Verwendung von einigen Fotos auf der Homepage können schnell Forderungen für vermeintliche Lizenzgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro zusammenkommen. Wer eine Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderungen von Getty Images erhält, sollte daher gründlich prüfen, ob die gemäß der Kostenaufstellung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich begründet sind. Häufig wird Zahlung der Lizenzgebühren innerhalb von recht kurz bemessenen Fristen gefordert. Angesichts der Höhe der Forderungen kann jedoch nicht angeraten werden, diese übereilt und ohne vorausgehende juristische Prüfung zu begleichen.
Auf Rechnung von Getty Images folgt Abmahnung von Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München
Es verwundert nicht, dass Empfänger einer Rechnung von Getty Images angesichts der teils gesalzenen Beträge, die gefordert werden, zunächst einmal mit der Zahlung zögern. Dies aus hiesiger Sicht auch mit Recht, da nicht immer sofort nachvollziehbar ist, ob die gelten gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Allerdings muss man sich als Empfänger einer Getty Images Rechnung darüber im Klaren sein, dass auf die Rechnung häufig eine Post vom Anwalt folgt. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen dann namens Getty Images wegen Urheberrechtsverletzung ab und machen neben Lizenzkosten auch noch Abmahnkosten geltend. In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist gefordert. Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist werden gerichtliche Schritte angedroht. Grundsätzlich ist es so, dass bei einer begründeten Abmahnung der Abgemahnte auch die Abmahnkosten zu erstatten hat. Es wird seitens Getty Images daher offensichtlich darauf spekuliert, dass die Empfänger einer Rechnung die geforderten Lizenzgebühren bezahlen, um die nachfolgende Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Wenn man die geforderten Lizenzgebühren jedoch nicht ausgleichen und dennoch keine Abmahnung riskieren will, empfiehlt es sich deshalb, selbst die Initiative zu ergreifen.
Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung Abmahnung von Getty Images vermeiden
Um nach Erhalt einer Rechnung von Getty Images eine Abmahnung zu vermeiden, kann der Rechnungsempfänger von sich aus eine Unterlassungserklärung abgeben. Durch die Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung entfällt die sogenannte Wiederholungsgefahr, so dass eine mögliche Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ins Leere ginge. Es empfiehlt sich daher schon aus diesem Grunde, sofort nach Erhalt einer Rechnung von Getty Images einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann nicht nur eine geeignete Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch die Lizenzforderungen prüfen und gegebenenfalls zurückweisen.
Das Problem ist dass Getty sich nichts aus der modifizierten Erklärung macht… man kann sie zwar schicken aber die Post aus München kommt trotz dem. Ich selbst bekomme schon seit Jahren Post von Getty und München… es wird erst dann enden wenn ich unter der Erde bin.
Hallo,
wir haben eine kommerzielle Seite und verkaufen dort allerlei (www.destillatio.de) unter anderem auch Puzzle. Eines der Puzzle scheint ein Bild von GettyImages zu zeigen und man verlangt jetzt 1200.- Euro weil wir es verwenden.
In einem ersten Schreiben habe ich darauf aufmerksam gemacht das es sich um ein ganz normales Produkt handelt welches wir verkaufen. Falls der PuzzleHersteller keine Bildrechte hat, können wir ja wohl nichts dafür?
Kann man mir den Verkauf des Puzzles untersagen? Und noch schlimmer, hat man das Recht bei mir die 1200.- Euro einzufordern?
Danke für Hinweise
Leider ist man als Nutzer von urheberrechtlich relevantem Material immer damit belastet, im Zweifel die komplette Rechtekette nachweisen zu müssen.
Man kann sich folglich nicht damit verteidigen, dass man von dem Urheberrechtsverstoss keine Kenntnis hatte, weil man davon ausgegangen ist, dass die Lizenzen bereits geklärt wurden.
Sollte der Spieleverlag die Lizenzen für das Bild jedoch tatsächlich nicht erworben haben, sollte geprüft werden, ob dieser in Regress genommen werden kann. http://www.franzenvonderlippe.de
Hallo, haben Sie Dank für die Kommentare.
@Marco: Man muss hier differenzieren. Nach meiner Erfahrung geht die Sache zwar auch nach vorsorglicher Abgabe eine Unterlassungserklärung an die Anwälte. Allerdings wird durch die dann – zumindest nach meiner Erfahrung – nicht abgemahnt (also zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert), sondern es werden lediglich Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Auch die geltend gemachten Anwaltskosten fallen dann deutlich geringer aus, da sich der für die anwaltliche Tätigkeit in Ansatz zu bringende Gegenstandswert durch die Abgabe der Unterlassungserklärung erheblich reduziert hat.