Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für Corbis GmbH wegen Urheberrechtsverletzung ab
Auch die Bildagentur Corbis GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aussprechen. In den Abmahnungen wird dem Adressaten eine Verletzung der Rechte der Bildagentur Corbis GmbH durch Nutzung eines oder mehrerer Fotos vorgeworfen. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Erstattung von Anwaltskosten sowie Schadensersatz gefordert. Wie immer bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gilt, dass diese nicht ignoriert werden sollten. Andernfalls sind gerichtliche Schritte möglich, die zu einer erheblichen Belastung mit Kosten führen können. Gleichwohl sollten auch die einer Abmahnung wegen unserer Rechtsverletzung beiliegenden Erklärungen, insbesondere die beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Gleiches gilt für etwaige Vergleichsangebote. Denn diese beinhalten häufig Zusätze, wonach der Verstoß und oder eine Schadensersatzpflicht rechtsverbindlich anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund sollte im Zweifel auch bei einer Abmahnung Corbis GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München einem Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt konsultiert werden. Ein solcher kann häufig bereits im Rahmen einer Erstberatung einschätzen, ob und inwieweit die geltend gemachten Ansprüche zu weit gefasst sind.