Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Contentklau
Wer „mal eben“ fremde Texte ohne die erforderlichen Rechte in die eigene Website übernimmt, umgangssprachlich einen Text klaut, kann sich ganz schnell einer teuren Abmahnung ausgesetzt sehen. Zwar sind nicht alle Texte urheberrechtlich geschützt, aber gerade bei längeren Texten auf Websites wird durch die Gerichte gerne die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe bejaht. Hinzu kommt, dass aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bei Abmahnungen im Internet es sich der Abmahner häufig aussuchen kann, bei welchem Gericht er seine Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung geltend macht.