Verwendung fremder Produktbilder auf eBay
Erfolgreiche eBay-Verkäufer setzen vor allem auch auf gute Produktbilder. Denn Produktbilder beeinflussen bei Verkäufen auf eBay die Höchstgebote nicht unerheblich. Doch nicht immer stellt der Hersteller beziehungsweise Großhändler passende Produktfotos zur Verfügung. Jeden Artikel selbst zu fotografieren ist jedoch ein erheblicher Aufwand, den man sich als eBayer gerade bei niedrigpreisigen Produkten gerne ersparen würde. Da verführt es schon, passende Produktbilder mit ein paar Klicks mal eben aus einer schon bestehenden eBay-Auktion zu übernehmen und im eigenen Angebot zu verwenden. Allerdings kann der “Bilderklau” auf eBay erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer “mal eben” Bilder aus einem anderen eBay-Angebot übernimmt, muss mit einer teuren Abmahnung und Schadensersatzforderungen rechnen.
Abmahnung und Schadensersatzforderungen wegen eBay Bilderklau
Die in eBay-Auktionen verwendeten Produktbilder sind regelmäßig nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), jedenfalls als Lichtbild i.S.d. § 72 UrhG, geschützt. Werden solche Bilder zur Illustration eines Artikels auf eBay durch Dritte verwendet, verletzt dies den Berechtigten in seinen Rechten. Der Fotograf (Lichtbildner) beziehungsweise Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte kann vom Verwender dann Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen. Im Regelfall wird der Rechteinhaber einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Der Rechtsanwalt wird an den Verwender der Bilder dann eine Abmahnung senden und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz auffordern. Ferner wird der Rechtsanwalt namens seines Mandanten die durch seine Beauftragung entstandenen Kosten geltend machen.
Bilderklau auf eBay kann teuer werden
Der Bilderklau auf eBay kann richtig teuer werden. Gerade wenn mehrere Produktbilder unberechtigt übernommen werden, können mit den Kosten für Abmahnung und Schadensersatz schnell erhebliche Kosten zusammenkommen. Das LG Köln beispielsweise bringt pro übernommenem Produktbild auf eBay einen Streitwert von 6.000 Euro in Ansatz (LG Köln, Beschluss vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09). Das OLG Köln bestätigt diesen Streitwert (Beschluss vom 27.01.2010, Az. 6 W 15/10). Bei vier übernommenen Bildern führt dies allein zu Abmahnkosten von über 1.000 Euro brutto. Hinzu kommt regelmäßig noch Schadensersatz in nicht unerheblicher Höhe. Wird auf die Abmahnung nicht oder falsch reagiert und kommt es zu einer einstweiligen Verfügung und / oder Hauptsacheklage, können sich die Kosten zudem schnell vervielfachen.
Nicht alle Abmahnungen sind begründet und berechtigt
Allerdings sehen sich gerade eBay-Verkäufer bisweilen auch Abmahnungen ausgesetzt, die nicht oder nicht vollständig begründet sind. Ferner werden gerade bei Abmahnungen gegenüber eBay-Händlern Anwaltskosten geltend gemacht, die nicht immer in der geltend gemachten Höhe erstattungsfähig sind. Es sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden, ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und ob die geltend gemachten Abmahnkosten berechtigt sind. Beispielsweise schreibt die Vorschrift des § 97a UrhG (“100 Euro Klausel“) vor, dass in bestimmten Fällen urheberrechtlich Abmahnungen die gegnerischen Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro erstattungsfähig sind. Auch bei den geltend gemachten Schadensersatzforderungen werden gelegentlich Phantasiewerte in Ansatz gebracht, die von der Rechtsprechung nicht zugesprochen werden. Zudem lässt sich beobachten, dass manche Abmahner offensichtlich nicht gewillt sind, eine behauptete Rechtsverletzung gerichtlich klären zu lassen. In diesen Fällen scheint es eher um die Geltendmachung von Abmahnosten und Schadensersatz zu gehen, als um die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs.
Im Zweifel Rechtsanwalt einschalten
Abmahnungen wegen der Übernahme von Produktbildern auf eBay können, gerade wenn innerhalb der Abmahnung gesetzten Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht oder falsch reagiert wird, sehr schnell sehr teuer werden. Allerdings sind auch nicht alle Abmahnungen begründet. So werden bisweilen zu hohe Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Man sollte daher stets prüfen (lassen), ob die Abmahnung begründet und die geforderten Kosten berechtigt sind. Insbesondere sollte man prüfen, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und wie diese formuliert werden sollte. Außerdem gibt es häufig Mittel und Wege, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen und um die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts herumzukommen. Letztlich muss aber jede Abmahnung als Einzelfall betrachtet und geprüft werden. Im Zweifel empfiehlt es sich daher, mit einem Rechtsanwalt das richtige Vorgehen nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu besprechen.