Die Alternative zu teuren Bildagenturen: kostenlose Bilddatenbanken im Internet
Eine beliebte Alternative zu teuren Bildern von Bildagenturen sind Bilder aus kostenlosen Bilddatenbanken im Internet. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Internetportale, die mitunter sehr professionelle Bilder zur kostenlosen Nutzung anbieten. Ein Beispiel hierfür ist die Bilddatenbank pixelio.de. Laut Eigenwerbung handelt es sich bei pixelio.de um eine kostenlose Bilddatenbank. Als registriertes Mitglied kann man Bilder kostenlos in die Bilddatenbank hochladen sowie Bilder im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie der zugewiesenen Nutzungslizenz kostenlos verwenden. Vorgesehen ist nach den Nutzungsbedingungen neben einer rein redaktionellen Nutzung auch eine kommerzielle redaktionelle Nutzung. Hier fangen die Probleme jedoch an.
Verstoß gegen Pixelio Nutzungslizenz kann zu Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen
Häufig übersehen wird nämlich, dass auch die Fotos auf pixelio.de urheberrechtlich geschützt sind. Die Fotos dürfen nur im Rahmen der durch den Fotografen bzw. Rechteinhaber gewährten Nutzungsrechte verwendet werden. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist im Lizenzvertrag geregelt. So kann der Lizenzvertrag beispielsweise nur eine rein redaktionelle Nutzung vorsehen. Die Verwendung in einem kommerziellen Umfeld, beispielsweise auf einer Firmenhomepage, ist dann jedoch nicht gestattet. Ferner sehen die Nutzungsbedingungen von pixelio.de gegebenenfalls eine Nennung des Fotografen (so genannte Urhebernennung) vor. Dann muss auch zu jedem Bild der betreffende Fotograf benannt werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, können hierdurch die Rechte des Fotografen verletzt werden. Dieser kann dann gegebenenfalls im Wege einer anwaltlichen Abmahnung Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung geltend machen. Dem Fotografen stehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung zu.
Pixelio Abmahnungen: Neue Einnahmequelle für Serienabmahner?
Da anders als bei Wettbewerbsverletzungen dem Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen regelmäßig auch ein Schadensersatz zusteht, können Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung auch für den Fotografen durchaus lukrativ sein. In der Praxis ist zu beobachten, dass pro Bild ein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie von bis zu 300 Euro verlangt und von den Gerichten bisweilen auch zugesprochen wird. Für einen Fotografen, der Bilder auf Pixelio einstellt, kann es daher durchaus lukrativ sein, sich auf die Suche nach einer wiederrechtlichen Nutzung seiner Bilder zu begeben. Zum Schadensersatz hinzu kommen noch die Kosten für den abmahnenden Rechtsanwalt, welche bei einer begründeten Abmahnung ebenfalls der Verletzer zu bezahlen hat.
Wie sollte auf eine Abmahnung wegen der Nutzung von Pixelio Bildern reagiert werden?
Auf eine Abmahnung wegen der widerrechtlichen Nutzung von Pixelio Bildern sollte immer reagiert werden. Denn erfolgt auf eine derartige Abmahnung keine Reaktion, wird der abmahnende Rechtsanwalt häufig im Namen seiner Mandantschaft eine einstweilige Verfügung erwirken. Hierdurch entstehen weitere Kosten. Gleichwohl kann auch nicht empfohlen werden, den in der Abmahnung geforderten Betrag ohne rechtliche Prüfung einfach so zu bezahlen. Denn wie oben ausgeführt, sind die Forderungen häufig übersetzt. Gegebenenfalls liegt auch gar keine unzulässige Nutzung des Bildes vor. Es ist auch denkbar, dass der Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend macht, die ihm schon dem Grunde nach nicht zustehen. Auch die dem Abmahnungsschreiben beiliegende Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Denn möglicherweise kann eine derartige Erklärung als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden, so dass nach Unterschrift die geforderten Kosten in jedem Fall bezahlt werden müssen. Dies auch, wenn der in der Abmahnung geltend gemachte Anspruch überhaupt nicht besteht. Da nach einer Abmahnung wegen der Nutzung von Bildern das Risiko, dass tatsächlich eine einstweilige Verfügung beantragt wird, deutlich höher ist als bei Filesharing Abmahnungen, sollte nach einer solchen Abmahnung zwingend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann prüfen, ob der in der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch möglicherweise begründet ist. Ist dies der Fall, kann über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Andernfalls kann die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt kann und sollte ferner prüfen, ob der geforderte Schadensersatz und die in Ansatz gebrachten Abmahnkosten angemessen sind. Gerade wenn die widerrechtliche Nutzung mehrerer Bilder abgemahnt worden ist, sollte eine solche Prüfung zwingend erfolgen. Denn pro Bild stehen bisweilen mehrere hundert Euro Schadensersatz im Raum.
Fazit
Die Nutzung vermeintlich preisgünstiger Bilder aus einer Bilddatenbank im Internet kann schnell richtig teurer werden. Es kann daher jedem Nutzer von Bilddatenbanken im Internet nur empfohlen werden, die dort geltenden Nutzungsbedingungen einzuhalten. Denn werden die Bedingungen nicht eingehalten, beurteilt sich die Verwendung des Bildes häufig als Urheberrechtsverletzung mit den bekannten Folgen.