Abmahnung erhalten-was tun?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wirft man Ihnen in einem anwaltlichen Abmahnungsschreiben vor, Sie hätten illegaler Weise Tauschbörsen im Internet genutzt? Dann geht es Ihnen, wie Hunderten anderen Internetnutzern, die auch alle eine Abmahnung erhalten haben. Immer mehr Inhaber eines Internetanschlusses sehen sich Abmahnungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien ausgesetzt. Diese schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätigen Anwaltskanzleien mahnen im Auftrag der Rechteinhaber die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten oder ergänzenden Leistungsschutzrechte oder sonstigen im Urheberrechtsgesetz gründenden Rechten ab. In den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird regelmäßig zur Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dies meist unter Setzung einer kurz bemessenen Frist, regelmäßig nur einigen Tagen. Daneben werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert, deren Höhe die Haushaltskasse häufig mehr als nur belasten kann. Die Abmahnungsschreiben enthalten ferner fast immer das Angebot einer außergerichtlichen Einigung gegen Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von einigen hundert Euro bis hin zu über tausend Euro.

Was tun bei Abmahnung wegen Filesharing?

Was aber ist zu tun, wenn man als Inhaber eines Internetanschlusses eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat? Soll die dem Abmahnungsschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden? Sollte man den geforderten Pauschalbetrag bezahlen, um so weiteren Stress und Ärger in der Angelegenheit vermeiden? Oder sollte man sich stattdessen auf Tauchstation begeben und die Abmahnung schlichtweg ignorieren. Diese Fragen lassen sich so pauschal leider nicht beantworten. Grundsätzlich sollte nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing jeder Einzelfall sorgfältig durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt geprüft werden. Ein Rechtsanwalt kann schließlich zusammen mit dem Mandanten eine interessengerechte Strategie erarbeiten. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass es zur Verringerung des Prozesskostenrisikos sinnvoll sein kann, eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wichtig ist jedoch, dass die den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung beiliegenden Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschrieben werden sollten. Regelmäßig sollte stattdessen eine auf das juristisch Erforderliche reduzierte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies hat den Vorteil, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Höhe der in Frage stehenden Anwalts- und Gerichtskosten deutlich geringer ausfällt als wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Jedoch sollte, und dies kann nur immer wieder betont werden, eine MODIFIZIERTE Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die den Abmahnungen wegen Filesharing beiliegenden Erklärungen enthalten häufig juristische Zusätze, die sich unmittelbar zu Ungunsten des Abgemahnten auswirken können, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte jedoch in keiner Weise erforderlich sind.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

1.
Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Wird auf eine Abmahnung nicht oder nur unzureichend reagiert, droht die Gefahr gerichtlicher Schritte. In diesem Fall können Kosten für Anwälte und Gerichte entstehen, die die in der Abmahnung geforderten Beträge bei weitem überschreiten.
2.
Nehmen Sie nicht Kontakt mit den abmahnenden Anwälten auf. Dies zumindest nicht, wenn Sie nicht erfahren im Umgang mit Anwälten sind und über Kenntnisse im Urheberrecht und allgemeinen Zivilrecht und Zivilprozessrecht verfügen. Andernfalls droht die Gefahr, dass Sie gegenüber der Gegenseite Zugeständnisse machen, die Ihnen später die Verteidigung gegen die vorgeworfene Rechtsverletzung erheblich erschweren können.
3.
Lassen Sie die Abmahnung möglichst noch vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt auf Begründetheit und Berechtigung hin überprüfen. Die Einhaltung der Frist ist wie gesagt wichtig, da andernfalls unmittelbar nach Fristablauf und ohne weitere Korrespondenz die Einleitung gerichtlicher Schritte möglich ist.
4.
Ziehen Sie ernsthaft in Betracht, eine auf das juristisch Erforderliche reduzierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies auch dann, wenn die sich beispielsweise als Anschlussinhaber sicher sind, selbst keine Dateien im Internet-Tauschbörsen zum Download angeboten zu haben. Denn mitunter haften Sie auch als Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen, die Dritte über Ihren Internetanschluss begehen.
5.
Zahlen Sie in keinem Fall ohne vorherige juristische Prüfung den in der Abmahnung geforderten Pauschalbetrag. Unterschreiben Sie in keinem Fall ohne vorherige juristische Prüfung die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung. Häufig sind diese Erklärungen so formuliert, dass Sie mit der Unterschrift ein Schuldeingeständnis abgeben.

Im Zweifel Anwalt einschalten

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es regelmäßig zu empfehlen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zwischenzeitlich findet man auch fundierte Informationen zu Filesharing Abmahnungen im Internet. Das Problem bei Informationen aus dem Internet ist jedoch immer, dass man im Zweifel nicht weiß, ob diese in der Sache richtig und / oder noch aktuell sind. Auch wird es bei Informationen aus dem Internet regelmäßig nicht gelingen, im Falle von Falschinformationen den Autor in Regress zu nehmen. Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt wird Sie fundiert juristisch beraten. Ein Rechtsanwalt haftet ferner für den von ihm erteilten Rechtsrat. Bei Fehlern des Anwalts können Sie den Rechtsanwalt gegebenenfalls in Regress nehmen.

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