Abmahnung Master File Deutschland GmbH
Die Bildagentur Master File Deutschland GmbH geht mit Hilfe der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München gegen vermeintliche Rechtsverletzungen wegen der unautorisierten Nutzung von Bildern im Internet vor. Die Master File Deutschland GmbH lässt über Ihre Münchner Rechtsanwaltskanzlei insofern kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. In den Abmahnungen wird unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ferner macht die Masterfile Deutschland GmbH in den Abmahnungen Schadensersatz geltend. Darüber hinaus werden Anwaltskosten geltend gemacht, die der Bildagentur durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zur Aussprache der Abmahnungen entstanden sein sollen.
Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie
Neben einem Unterlassungsanspruch wird in den Abmahnungen der Master File Deutschland GmbH auch die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Dabei wird die Höhe des geforderten Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Das heißt Masterfile zieht zur Berechnung des Schadensersatzes eine fiktive Lizenzgebühr heran, welche bei ordnungsgemäßer Lizenzierung der Bilder für eine entsprechende Nutzung hätte entrichtet werden müssen. Dabei wird auf die Lizenzgebühren zurückgegriffen, welche Master File Deutschland üblicherweise bei der Lizenzierung von Bildern verlangt. Da diese Lizenzgebühren verhältnismäßig hoch sind, haben es die Schadensersatzforderungen in sich. Gerade wenn mehrere Bilder genutzt worden sind, können schnell mehrere tausend Euro an gefordertem Schadensersatz zusammenkommen.
Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Masterfile Deutschland GmbH ab
Die Forderungen werden wie gesagt durch die Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer geltend gemacht. Bei den Rechtsanwälten Waldorf Frommer handelt es sich um eine unter anderem schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätige Anwaltskanzlei. Die Anwaltskanzlei hat viel Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Die Münchner Anwälte mahnen beispielsweise auch für die Bildagentur Getty Images ab. Auch bei Getty Images Abmahnungen wird die unberechtigte Verwendung von Bildern im Internet gerügt und neben Anwaltskosten auch die Zahlung von Schadensersatz im Wege Lizenzanalogie gefordert. Ferner haben Waldorf Frommer im Zusammenhang mit sogenannten Filesharing Abmahnungen für unterschiedliche Rechteinhaber auf sich aufmerksam gemacht.
Was tun bei Abmahnung von Masterfile Deutschland GmbH
Üblicherweise ist es so, dass in den Masterfile Abmahnungen neben einer Unterlassungserklärung die Zahlung von relativ hohen Beträgen gefordert wird. Das hat zum Hintergrund, dass neben Anwaltskosten auch Schadensersatz im Wege der Berechnung fiktiver Lizenzgebühren gefordert wird. Gerade wenn mehrere Bilder im Internet verwendet worden sind, kann dies schnell zu Schadensersatzforderungen in Höhe von einigen tausend Euro führen. Es kann grundsätzlich nicht empfohlen werden, die geforderten Beträge und die den Abmahnungsschreiben beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft zu akzeptieren. Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gibt es auch in Fällen, in denen tatsächlich die Rechte Dritter verletzt wurden, häufig Verhandlungsspielraum bei Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes. Ferner sind bei urheberrechtlichen Abmahnungen längst nicht alle Forderungen berechtigt. Im Zweifel sollte ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt werden. Dieser kann nicht nur abschätzen, inwieweit die behaupteten Ansprüche gegeben sind, sondern auch, wie hoch das Risiko ist, in der Sache tatsächlich verklagt zu werden. Erfahrung des Rechtsanwalts mit gleichgelagerten Fällen zahlt sich hier aus.
das gleiche Spiel geht jetzt in Österreich los.
Hier sind die Anwälte Gassauer-Fleissner in Wien tätig, welche die österr. Agentur von Masterfile, ILLUSCOPE digital solution GmbH vertritt.
Von uns haben Gassauer-Fleissner im Namen einer Illuscope digital solutions GmbH für ein Foto 1.440,- EUR + 360 EUR Anwaltskosten verlangt.
Als Beweis haben sie „Reportdaten“ vorgelegt, auf denen das Katalogbild Nr. xxx von Illuscope und das Foto auf unserer Website gegenübergestellt sind.
Die beiden Fotos zeigen zwar ein ähnliches und häufiges Motiv, sind aber offensichtlich und leicht erkennbar nicht identisch! Ich habe dies dem Anwalt mitgeteilt.
Haben Sie schon ein Urteil- Mich erwartet nämlich dann das gleiche.
In meinem Fall geht es um die Bildagentur „c o r b i s“ die Walldorf Frommer beauftragt haben. Das Bild um das es geht, ist heute in der Datenbank bei corbis zu finden und war ehemals auf der Homepage einer Hobbyfotografin ausgestellt. Kurze Zeit später gab es die Webseite der Fotografin nicht mehr und das Bild steht nun unter Lizenzrechten. Seltsam. Ich hatte das besagte Bild damals gegoogelt und für meine Webseite benutzt. Auf der Webseite der Fotografin stand noch der Hinweis „JA NEHMT EUCH DIE BILDER KEIN PROBLEM“ usw. Da kommt man doch gleich auf eine neue Geschäftsidee.
Hallo zusammen!
Scheinbar ist jetzt Masterfile, bzw. Illuscope auch in der Schweiz tätig. Ich habe für ein Bild eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Meili-Pfortmüller aus Zürich erhalten und eine Gebühr von fastv SFr. 1’500.00 steht in Forderung.
Das Bild habe ich seiner Zeit von KEINER geschützten Website, geschweige denn von Masterfile heruntergeladen. Ich frage mich nun, ob Masterfile sich nicht Bilder von bestehenden Websites (späteren Abgemahnten) herunterkopiert und in Ihre Datenbank speichert um sie nachträglich als urheberrechtlich geschützt abzumahnen?!
Weiss jemand, ob Masterfile dem Abgemahnten nicht belegen muss, seit wann das Bild bei ihnen urheberrechtlich geschützt ist? Muss ich für ein Bild auch bezahlen, welches erst nachträglich, also nach meinem Download, geschützt wurde? Da kann ja jeder kommen und kann sich ein lukratives Geschäft aufbauen?
Hat jemand in der Schweiz bereits Erfahrung in Abmahnung und kann mir einen Rat geben?
Und was kam dabei raus? Habe heute ebenfalls so ein Schreiben erhalten für ein Bild, das in einer Arbeitsreferenz zu einem Kunden gezeigt wurde. Das Bild habe ich damals vom Kunden erhalten und habe die Gestaltung (in der das Bild verwendet wurde) nun auf meiner Webseite gezeigt. Was haben Sie getan?
haben Sie schon eine Antwort?
Und was ist daraus geworden?
Ich bin auch ein „Opfer“
Mein Treuhänder hat das in die Hände genommen. Da ich nachweisen konnte, dass ich das Beispiel erst seit letztem Jahr auf meiner Seite gezeigt habe, musste ich „nur“ ein Jahr zahlen (dennoch über 800.- CHF, obwohl das gleiche Motiv aus der gleichen Perspektive bei Fotolia & Co für 40.- CHF zu haben ist – nur von anderen Fotografen). Erst meinten die, sie wollen noch prüfen ob ich das Bild damals für den Kunden habe überhaupt nutzen dürfen (betrifft mich ja eigentlich nicht, sondern wenn dann meinen damaligen Kunden). Da mein Treuhänder dann laut am Telefon wurde und meinte, dass wir es in dem Fall dann lassen wir es auf ein Gerichtsprozess ankommen, willigten sie ein, das doch nicht zu machen.
Zumal sie auch nicht sagen konnten, ob Masterfile das Bild vor 11 Jahren überhaupt schon lizensiert hatten und somit überhaupt ein Anspruch besteht.
Das Fazit aus all dem: Ich zeige nur noch Sache, bei denen ich selber die Fotos gekauft oder gemacht habe.
Und zu Masterfile muss man sagen: Wenn das Kernbusiness (Bildlizenzverkauf) nicht mehr funktioniert, muss man halt schauen, dass man auf anderen Wegen zu Geld kommt.
Hallo Leute,
ich habe auch Post vom Landgericht München erhalten, von Walldorf Frommer. Erst wollten die 250 000 Euro für ein Bild. Das Gericht hat die Summe dann auf 16 000 gesengt. Mein Anwalt hat die Summe wiederum auf 11 000 gesenkt. Das Ende vom Lied ist, ich habe mich Außergerichtlich geeinigt und habe einen Betrag von 4000 Euro gezahlt. Dazu ist zu sagen ich habe eine Vorlage von Homepagediscounter gekauft. Diese Vorlage stammt wiederum von templatemonster . com also alle legal. Eine Hilfe von templatemonster habe ich nie erhalten.
Armes Deutschland.