Abmahnrisiko für Privatverkäufer auf eBay
Neben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, wie beispielsweise wegen der Verwendung von Produktbildern, sehen sich zahlreiche Privatverkäufer auf eBay einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung ausgesetzt. In der Abmahnung wird dem eBay Verkäufer vorgeworfen, tatsächlich nicht wie im eBay Profil angegeben, ein Privatverkäufer zu sein, sondern als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu handeln. Neben der urheberrechtswidrigen Verwendung von Bildern auf eBay ist dies einer der häufigsten Gründe einer Abmahnung gegenüber eBay Privatverkäufern. Hintergrund einer eBay Abmahnung als Privatverkäufer ist, dass für gewerblich tätige eBay Verkäufer eine Reihe von Informations- und Belehrungspflichten gelten, die für eBay Privatverkäufer nicht gelten. Halten gewerbliche Verkäufer diese Pflichten nicht ein, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Ein solcher Wettbewerbsverstoß kann durch Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. In diesem Fall erhält der vermeintliche eBay Privatverkäufer eine Abmahnung mit der Aufforderung, sich strafbewehrt auf Unterlassung zu verpflichten. Daneben werden Abmahnkosten in nicht unerheblicher Höhe geltend gemacht. Eine an einen eBay Privatverkäufer gerichtete Abmahnung kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Derartige eBay Abmahnungen sind für die vermeintlichen Privatverkäufer sehr ärgerlich. Denn regelmäßig wissen die eBay Privatverkäufer nicht, dass sie im Sinne des Gesetzes gewerblich handeln. Das Weiteren ist es so, dass die Gerichte die Voraussetzungen eines gewerblichen Verkaufs auf eBay unterschiedlich beurteilen. D.h., es gibt tatsächlich in bestimmten Grenzfällen keine Rechtssicherheit. Es hängt für die Beurteilung, ob ein gewerbliches oder privates Handeln vorliegt, maßgeblich davon ab, welches Gericht der Abmahner anruft.